Kontopfändung zurückgenommen, Verfügung wieder möglich?

13. August 2011 11:33 |
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Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe folgendes Problem, am 08.08.2011 wurde mein Konto durch Real Inkasso gesperrt, forderung beträgt 1.162,00 Euro. Ich habe sofort dorthin angerufen, und hatte zum Glück eine sehr freundliche Dame am telefon, mit der ich eine Ratenzahlung von 100,00 Euro vereinbart habe, sie schickt mir ein schreiben zu, und sie hat mir auch gesagt das ich bis zum 20.08.2011 zeit habe um zu zahlen. Die bestätigung von den 100.00 Euro habe ich 1 Tag später bekommen.

Jetzt kommen wir zu meiner frage, am Montag 15.08.2011 kommt der Lohn von meinem Lebensgefährten ( das Konto läuft aber auf mein Namen )

kann ich jetzt den Lohn abheben? weil ich ja die 100,00 euro an Real überweisen muss.

Weil sonst habe ich keine möglichkeit,Real meinte es würde gehen, und brauche ich eine Vollmacht von meinem Lebensgefährten um sein Gehalt abzuheben?

Mit meiner Bank (sachbearbeiterin) habe ich auch schon für montag einen termin ausgemacht, die hat gesagt ich soll dann die bestätigung von real mitbringen.

Trotzdem habe ich total angst, weil ich auf anderen seiten gelesen habe, dass man Logn nicht bekommt bei einer pfändung.

BITTE brauche dringend RAT ...

13. August 2011 | 12:25

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:

Entsprechend der Vereinbarung ist Real Inkasso verpflichtet die Kontopfändung einstweilen aufzuheben und diese zurückzunehmen. Ist dies erfolgt und hat Real Inkasso dies der Bank mitgeteilt, können Sie oder Ihre Lebensgefährtin mit einer Kontovollmacht über den Betrag bzw. das Kontoguthaben verfügen.

Ob die von Ihnen angeführte Bestätigung über eine Vereinbarung zur monatlichen Ratenzahlung hier gegenüber der Bank ausreicht, vage ich zu bezweifeln. Die Bank benötigt eine Aufhebung oder Rücknahme der Pfändung durch das Inkassounternehmen, was auch per Fax erfolgen kann.

Daher sollten Sie rein vorsorglich bei Real Inkasso anrufen und eine schriftliche Aufhebung der Pfändung einfordern. Diese soll dann noch am Montag an die Bank übermittelt werden.

Für eine Freigabe des Gehaltseinganges Ihrer Lebensgefährtin sehe ich nur wenige Aussichten auf Erfolg. So ist § 771 ZPO nicht anwendbar, das mit Eingang auf dem Konto des gehaltes dieses Kontoguthaben wird und der Pfändung unterliegt.

§ 850 k ZPO und § 765 a ZPO greifen ebenfalls nicht ein. Ihre Lebensgefährtin kann versuchen eine Freigabe Ihre ausgezahlten Gehaltes im Wege der Erinnerung bei dem zuständigen Vollstreckungsgericht nach § 766 ZPO zu versuchen.

Insgesamt erachte ich die Freigabe durch Real Inkasso als vielversprechender, als bei dem Vollstreckungsgericht einen entsprechenden Antrag zu stellen. Unabhängig davon können Sie bei dem Vollstreckungsgericht einen Antrag auf Freigabe des pfändungsfreien Einkommens stellen. Diesem ist dann stattzugeben.

Ich hoffe ich konnte Ihnen einen hilfreichen Überblick verschaffen und wünsche viel Erfolg.

Mit besten Grüßen


Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA

ANTWORT VON

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