Guten Morgen,
ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Nach Ihren Schilderungen sieht das Jugendamt offensichtlich die Notwendigkeit einer sofortigen Anordnung von ärztlichen Maßnahmen Hinblick auf das Kind. Ob dies inhaltlich und sachlich gerechtfertigt ist, kann hier nicht beurteilt werden.
Da diese Maßnahmen anscheinend über Ihren Willen hinweg angeordnet werden sollen, geht das Jugendamt anscheinend davon aus, dass Gefahr im Verzug ist.
Gleichwohl haben die als Mutter natürlich ein Recht Mark umfassend informiert zu werden. Dieses Recht scheint in krasser Weise verletzt zu werden.
Sie sollten sich umgehend vor Ort mit einem Anwalt/einer Anwältin in Verbindung setzen und eine gerichtliche Überprüfung der vom Jugendamt angeordneten Maßnahmen beantragen. Spätestens dann muss das Jugendamt dem Gericht gegenüber die Maßnahmen rechtfertigen und begründen, so dass Sie dann entsprechende Informationen bekommen werden. Gleichzeitig wird das Gericht auch prüfen, ob das Verhalten und die Anordnungen des Jugendamtes überhaupt rechtmäßig sind.
Aus Ihrer bisherigen Erfahrung sehen Sie, dass Sie gegen das Jugendamt so keine Chance haben.
Es ist daher dringend erforderlich, dass Sie sich anwaltlich vertreten lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
Karolinenstr. 8
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Ich bedanke mich für ihre Antwort !
Ich muss aber richtig stellen das NICHT das Jugendamt die Maßnahmen einleiten möchte, sondern ausschliesslich die Kindergartenleiterin.
Da ich bereits seit langer Zeit eine Erziehungshilfe vom Jugendamt habe, die ich auch selbst beauftragt hatte, habe ich auch mit ihr Rücksprache gehalten. Es entsprach auch ihrem Wunsch das man sich erst einmal zusammen setzen und mit der Kindergartenleiterin sprechen sollte, bevor man nicht weiss was genau nun vorgefallen ist. Dies lehnte die Kindergärtnerin ab und beharrte darauf das sie nur mit jemanden sprechen würde, bei dem sie die Finanzierung der Maßnahmen beantragen kann.
Das Jugendamt hat noch nie irgendwelche Maßnahmen einleiten müssen o.ä. Ich habe auch sehr guten Kontakt zu diesem und halte regelmäßig Rücksprache.
Es ist einzig und allein die Kindergartenleiterin die mir nun mitteilt, mein Sohn sei krank.
Ich hatte ja bereits in meiner ergänzenden Antwort darauf hingewiesen, dass ich den Sachverhalt zunächst so verstanden hatte, dass die Kindergartenleiterin zusammen mit dem Jugendamt agiert.
Wenn es tatsächlich nur die Kindergartenleiterin ist, so sollten Sie diese, gegebenenfalls durch ein anwaltliches Schreiben, darauf hinweisen, dass sie ihre Kompetenzen überschreitet, und dass Sie mit den von ihr ins Auge gefassten Maßnahmen nicht einverstanden sind.
Mit freundlichen Grüßen
Sollte es allerdings nur die Kindergartenleiterin sein, die erwähnten Maßnahmen für erforderlich erachtet, so sollten Sie überlegen, das Kind kurzfristig aus dem Kindergarten herauszunehmen und in einen anderen Kindergarten zu bringen.
Die Kindergartenleiterin alleine kann keine Maßnahmen anordnen, sondern lediglich in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt. Hiervon bin ich bei meiner obigen Darstellung ausgegangen.