eMails Service wie z.B. web.de

3. Dezember 2004 00:27 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Internetrecht, Computerrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Betreiber einer Informations und Startseite. Ich bin mit meinem Kollegen
also GbR registriert. Da wir unseren Service ausbauen möchten, planen wir in naher
Zukunft einen eMail Service unseren Kunden anzubieten. Sprich jeder User
kann sich bei uns registrieren und erhält dann eine eMail Adresse ala mustermann@mustermann.de.

Da wir uns vorerst über die rechtliche Sache beraten lassen möchten, stellen wir uns nun
die Frage, ob wie als GbR in Zeiten von Spam, Viren und Würmern uns überhaupt
rechtlich absichern können, wenn die User über unseren Dienst eMails verschicken.
Oder das Risiko einfach zu groß ist und wir ständig mit Klagen rechnen müssen.
(Wie gesagt z.B. wegen Würmern und nicht Erreichbarkeit bei Serverausfällen etc.)
Außerdem wäre interessant, ob wir uns an irgentwelche Rechte (z.B Postrecht) halten
müssen.

Kurz gesagt, ist ein eMails Service für eine kleine GbR mit geringen Budge einfach zu
risikoreich oder lässt sich mit Hilfe von z.B. AGB´s alles soweit abdecken das es für
uns keine Bedenken gibt. Schliesslich haften wir als GbR ja mit unserem Privatvermögen.



Gern lassen wir uns dann auch weiter beraten, falls das ganze umgesetzt werden
sollte.

Mit freundlichen grüßen

Guten Morgen,

Ihre Frage umfaßt mehrere Komponenten, nämlich eine wirtschaftliche und eine juristische.

Juristisch können Sie die von Ihnen genannten Risiken über Allgemeine Geschäftsbedingungen ausschließen. Voraussetzung ist dann nur, daß Sie z.B. gegen Würmerbefall technische Hinderungsmöglichkeiten einsetzen. Auch die Haftung wegen Serverausfalls können Sie ausschließen.

Es handelt sich hier allerdings um eine sehr komplexe Materie. Eine sinnvolle Formulierung der AGB setzt voraus, daß diese genau an Ihrem Bedarf entwickelt sind. Auch muß geklärt werden, wie diese technisch in Ihren Dienst eingepasst werden, daß der künftige Nutzer die AGB vor dem Vertragsschluß präsentiert bekommen muß. Hier halte ich eine anwaltliche Beratung für dringend erforderlich, da Fehler insbesondere bei der Einbeziehung der AGB diese wertlos machen.

Wirtschaftlich sollten Sie genau prüfen, ob Ihr vorhandenes Kapital für den Aufbau eines derartigen Dienstes ausreicht. Sie erfinden ja das Rad nicht neu, sondern treten in einen hart umkämpften Markt ein, in dem sich zahlreiche überregionale und regionale Anbieter bereits etabliert haben. Hier sollten Sie ebenfalls Expertenhilfe in Anspruch nehmen. Ihre regionale Industrie- und Handelskammer etwa kann Ihnen hier hilfreich zur Seite stehen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Weiß
Rechtsanwalt und auch Fachanwalt für Arbeitsrecht
Esenser Straße 19
26603 Aurich
Tel 04941 60 53 47
Fax 04941 60 53 48
e-mail info@fachanwalt-aurich.de

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