Urlaub nach längerer Krankheit

| 19. Juli 2006 17:47 |
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Verwaltungsrecht


Ich bin Beamter auf Lebenszeit und seit dem 16. Juni durchgehend arbeitsunfähig gschrieben. Nun habe ich noch eine letzt ausgestellte Arb.unf.bescheinigung bis einschl. dem 31.07.06; möchte aber ab dem 01.08.06 -also einen Tag später- für drei Woche in Urlaub gehen. Ich habe meinem Vorgesetzten den ausgefüllten Urlaubsantrag zukommen lassen. Kann man mir den Urlaub verweigern, weil ich keinen Tag vor Urlaubsantritt Dienst im Amt aufgenommen habe?

Sehr geehrter Ratsuchender,

grundsätzlich kann Ihnen nach dem letzten Tag Ihrer Krankschreibung Urlaub gewährt werden. Dies ist nur dann ausgeschlossen, wenn Ihre Anwesenheit aus dienstlichen Gründen erforderlich ist.

Mit freundlichem Gruß!

RA Krajewski

Rückfrage vom Fragesteller 19. Juli 2006 | 21:14

Ich habe großen Ärger mit meinem Vorgesetzten und werde aller Voraussicht nach nach dem Urlaub seitens der Verwaltung in ein anders Amt umgesetzt werden, was auch in Ordnung ist. Wie kann ich denn sicher sein (ohne mit dem Vorgesetzten persönlich reden zu wollen), dass ich den Urlaub tatsächlich genehmigt bekomme (die Übermittlung des vom Chef unterzeichneten Url.antrages per Fax wäre doch sicherlich am geeignetsten).Kann ich denn einfach davon ausgehen, dass die Abgabe des Url.antrages auch gleichzeitig die Urlabsbefürwortung beinhaltet....ich habe nämlich diesen Termin schon vor längerer Zeit mündlich angemeldet, worauf ich zu hören bekam, es sei ihm (Chef) völlig egal, wann ich Urlaub nehmen würde.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 19. Juli 2006 | 21:22

Sehr geehrter Ratsuchender,

der Urlaub muss genehmigt werden. Daher reicht es nicht aus, dass Ihr Vorgesetzter erklärt hat, es sei ihm egal, wann Sie Urlaub nehmen. Tatsächlich sollte der Urlaub schriftlich genehmigt werden. Ob dies per Fax oder auf anderem Wege geschieht, ist dabei nicht wichtig.

Mit freundlichem Gruß

RA Krajewski

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