Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Sie können schriftlich (wegen der Eile: per Telefax) beantragen, dass der Termin aufgehoben und neu terminiert wird. Begründen Sie Ihren Antrag damit, dass Sie die Kinder nicht so kurzfristig unterbringen können.
Grundsätzlich sind Sie aber leider verpflichtet, den Termin wahrzunehmen. Wenn Sie ihn nicht wahrnehmen, so kann dies für Sie negative Folgen hinsichtlich des Ausgangs des Verfahrens haben. Möglich wäre z. B. eine gegen Sie lautende Säumnisentscheidung. Ob dies tatsächlich so sein wird, kann ich leider nicht beurteilen, da mir die genaue Sachverhaltskenntnis fehlt. Am sichersten ist es in jedem Fall, den Termin wahrzunehmen.
Wie gesagt, Sie sollten versuchen, eine Neu-Terminierung zu erreichen. Sollte dies nicht möglich sein, so rate ich Ihnen, den Termin wahrzunehmen.
Ich bedaure, Ihnen keine für Sie positivere Auskunft geben zu können.
Abschließend weise ich Sie darauf hin, dass im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Einschätzung des Sachverhalts, basierend auf Ihren Angaben, möglich ist. Sollten hier wichtige Angaben hinzugefügt oder weggelassen worden sein, kann die rechtliche Beurteilung völlig anders aussehen. Diese Plattform kann und will den Gang zu einem Berufskollegen nicht ersetzen. Bei eventuellen Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Rein vorsorglich erlaube ich mir aufgrund entsprechender Vorkommnisse in der jüngsten Vergangenheit auf dieser Plattform den allgemeinen, aber eindringlichen Hinweis, dass der für die Beantwortung dieser Frage ausgelobte Einsatz unbedingt sofort zu entrichten ist. Eine Rücklastschrift bzw. eine Nichtzahlung wird strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, denn der Tatbestand des Eigehungsbetrugs wäre durch bewusstes Inkaufnehmen von Rücklastschriften erfüllt.
Ich wünsche Ihnen alles Gute!
Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt
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