Sehr geehrter Anfragender,
mit Zustimmung des Berechtigten ist eine Umsetzung jederzeit möglich.
Ob Sie ggf. auch gegen den Willen der Berechtigten einen Umzug in eine andere Wohnung verlangen können, ist fraglich.
Üblicherweise wird ein Wohnrecht für bestimmte Räume errichtet. Wenn dies auch in diesem Fall so ist, dann können die Räume nicht einseitig geändert werden.
Ferner würde ein etwaiger Richter, der über die zwangsweise Umsetzung entscheiden müsste, mit ziemlicher Sicherheit mietrechtliche Grundsätze anwenden. Und mietrechtlich ist die Umsetzung eines alten Menschen nur sehr schwer möglich.
Ggf. sollten Sie überlegen, ob eine zeitweise Vermietung Ihnen die Flexibilität verschaffen kann, um mit dem Umbau beginnen zu können, wenn genügend Wohnungen frei sind. Auch könnten bei der Vermietung sich ausdrücklich vorbehalten, dem neuen Mieter eine andere Wohnung zuweisen zu dürfen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Hinweisen weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kai Breuning
- Rechtsanwalt -
lebenslanges Wohnrecht - ist ein Umsetzen innerhalb des Hauses möglich?
1. Dezember 2004 22:20 |
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30€
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Wir haben ein Mehrfamilienhaus mit fünf kleinen Wohneinheiten gekauft. Zwei bewohnen wir selbst und drei sind an Personen im Rentenalter mit lebenslangem Wohnrecht vermietet. Alle Wohnungen sind identisch geschnitten und haben die gleiche Quadratmeterzahl. Auf lange Sicht möchten wir gerne die kleinen Wohnungen zu größeren Wohneinheiten zusammenfassen. Sollte eine Wohnung frei werden, würden wir gerne einen Mieter innerhalb des Hauses umsetzen, um die Umgestaltung einer Etage vornehmen zu können. Ist das möglich?
Trifft nicht Ihr Problem?
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FRAGESTELLER 6. Oktober 2025
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