Sehr geehrte Rechtssuchende,
sehr geehrter Rechtssuchender,
ich bedanke mich für Ihr Interesse an der Online-Rechtsberatung.
Auf der Grundlage des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte ich als Fachanwältin für Familienrecht Ihre Rechtsanfrage wie folgt:
1. Der Ehevertrag bedarf der notariellen Beurkundung.
2. Ich würde Ihnen aber zuvor in jedem Fall empfehlen, anwaltichen Rat einzuholen, damit Ihre individuellen Interessen auch wirklich berücksichtigt werden, vor allem auch im Hinblick auf die Bestandskraft des Vertrages, der einer möglichen Überprüfung Stand halten sollte. Der BGH hat einige Verträge schon wegen Sittenwidrigkeit gekippt.
Ich hoffe, Ihnen mit der Beantwortung Ihrer Anfrage behilflich sein zu können. Für die Wahrnehmung Ihrer speziellen Interessen stehe ich Ihne gerne zur Verfügung. Dies ist auch von Heidelberg aus auf die Entfernung zu Ihnen möglich und grundsätzlich kein Problem.
Gerne nutzen Sie auch unsere Online-Rechtsberatung über unsere Internetseite www.Fachanwalt-Heidelberg.de oder rufen Sie uns einfach an.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Hülsemann
Fachanwältin für Familienrecht
Rechtsanwältin
Wirtschaftsmediatorin (IHK)
Bankkauffrau
Erbrecht - Scheidungsrecht - Unterhaltsrecht - Sorgerecht - Adoptionsrecht
Eheverträge - Testamentsgestaltung - Präventivberatung - Vermögensnachfolge
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69120 Heidelberg
Telefon: 06221/438087 o. 06203/692984 o. 0179/6813238
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www.Fachanwalt-Heidelberg.de
Ehevertrag / Modifizierte Zugewinngemeinschaft
10. Juli 2006 17:52 |
Preis:
30€
Historischer Preis
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Familienrecht
Als Eheleute, dt. Staatsangehörige, wollen wir im Rahmen einer o. g. Vereinbarung im gegenseitigen Einvernehmen einen Teil des gemeinsamen Barvermögens zu gleichen Teilen aus dem Zugewinnausgleich im Scheidungsfall herauslösen, zur freien Verfügung, auch Surrogate dieses Vermögensanteiles.
Frage:
Genügt dazu ein von beiden Ehepartnern unterzeichneter, ggf. von Zeugen bestätigter Vertrag, oder muss eine notarielle Beurkundung erfolgen? Danke
Trifft nicht Ihr Problem?
Weitere Antworten zum Thema:
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FRAGESTELLER 5. Oktober 2025
/5,0
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