Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre gestellte Frage beantworte ich wie folgt:
1.
Wer ist nun aus juristischer Sicht der Vermieter - nur meine Tante, da sie als einzige den Mietvertrag unterschrieben hat oder automatisch auch meine Mutter, da sie im Grundbuch mit eingetragen ist?
Wenn Ihre Mutter im Mietvertrag nicht genannt ist und der Vertrag ausschließlich durch die Tante unterschrieben worden ist, ist die Tante alleine die Vermieterin. Das Eigentum der Mutter führt nicht dazu, dass sie auch am Mietvetrag beteiligt ist.
Sollte der Name der Mutter ebenfalls im Mietvertrag stehen, aber deren Unterschrift fehlen, bitte ich um einen kurzen Hinweis im Rahmen der kostenfreien Nachfrage.
2.
Ist der Mietvertrag nicht automatisch nichtig, wenn nicht beide Eigentümer unterschreiben?
Nein. Erforderlich ist, dass der Vermieter die Nutzung der Mietsache übertragen und aufgrund eines Rechtes über die Mietsache verfügen kann. Ich gehe davon aus, dass Ihre Mutter im Innenverhältnis der Tante die Vermietung gestattet hat, so dass die Mietverträge wirksam sind.
3.
Der Mieter will Schadensersatzansprüche wegen Mängel an der Mietsache geltend machen - gegen wen muss er die richten?
Gegen die Tante. Nur zwischen der Tante und dem Mieter besteht eine vertragliche Vereinbarung. Etwaige Absprachen im Innenverhältnis zwischen Mutter und Tante haben gegenüber dem Mieter keine Geltung. Der Mieter kann sich nur an seinen Vermieter halten.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick in der Sache verschafft zu haben. Ich weise darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in den seltensten Fällen ersetzen kann. Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Matthes
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Guido Matthes
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