Vorladung als Beschuldigter wegen Unterschlagung

13. Mai 2011 09:50 |
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Strafrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo,

habe eine Anzeige wegen Unterschlagung bekommen und weiß nicht was ich tun soll!!

Der Sachverhalt ist folgender:
Mein Freund hatte bei einem Auktionshaus (Hood) 4 Tickets für das Bundesliga Spiel Bayern München - Bayer Leverkusen über mein Konto gekauft! Diese hatte er dann über sein PayPal Konto bezahlt! Kurz darauf meldete sich der Käufer und sagte PayPal zahle das Geld aus "Vorsichtsmaßnahme" nicht aus und er solle doch bitte das Geld auf sein Konto überweisen. Mein Freund rief sofort bei PayPal an, aber dort sagte man ihm, dass alles ok sei und das Geld dem Verkäufer gutgeschrieben wurde.
Dies teilte er dann dem Verkäufer mit. Dieser bezeichnete daraufhin PayPal als Lügner und schickte diverse Links um dies glaubhaft zu machen. Mein Freund teilte dem Verkäufer daraufhin mit, dass er bei paypal den Käuferschutz beantrage und somit wieder an sein Geld komme!
Am nächsten Tag wurde das Geld seinem paypal Konto gutgeschrieben, von wem auch immer PayPal oder Verkäufer?? Jedenfalls sagte der Verkäufer dann, ich solle das Geld überweisen! Das war uns allerdings zu gewagt und wir einigten uns auf den Versand per Nachnahme für 252€ incl. aller Gebühren!
Als der Brief dann kam, war er sehr dünn so dass wir den Verdacht hatten das gar keine Karten darin waren ( 4 Karten merkt man eigentlich)!! Auch war kein Absender darauf und das ganze sollte 255€ kosten und nicht wie vereinbart 252€. Da uns die ganze Sache komisch war, haben wir die Annahme des Briefes verweigert und bei der Post gelassen!
Der ganze Vorgang kann auch durch e-Mails zwischen Verkäufer und meinem Freund bestätigt werden. Außerdem ist der Verkäufer kurz nach dem Vorfall nicht mehr bei Hood angemeldet und hat noch weitere negative Bewertungen von anderen Käufern bekommen! Außerdem drohte er per Mail das er Muslim sei und er es uns aus dem Osten schon zeigen werde und fügte hinzu "Allah ist groß"!!
Wir gingen aber nicht weiter darauf ein, für uns war die Angelegenheit eigentlich erledigt!

Nun bekomme ich eine Anzeige wegen Unterschlagung und soll am 20.05.2011 bei der Polizei aussagen! Was soll ich tun!

13. Mai 2011 | 10:03

Antwort

von


(608)
Mädewalder Weg 34
12621 Berlin
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Sehr geehrter Fragesteller,

als Beschuldigte müssen Sie sich gegenüber der Polizei nicht äußern, und sollten dies idR auch nicht tun, zumindest solange keine Akteneinsicht genommen werden konnte. Gegenüber der Polizei müssen Sie als Beschuldigter weder einer Aufforderung zu schriftlichen Stellungnahme noch einer Vorladung Folge leisten.
Sie sollten aber unbedingt einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl beauftragen Akteneinsicht zu nehmen um in Erfahrung zu bringen, welche konkreten Kenntnisse die Strafverfolgungsbehörden haben, insbesondere was der Anzeigenersteller in der Anzeige behauptet hat.

Dies um so mehr, da Unterschlagung mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird; § 246 StGB .
Gerne übernimmt unsere Kanzlei Ihre Verteidigung, wobei die von Ihnen hier gezahlte Erstberatungsgbühr angerechnet wird. Auch eine größere örtliche Entfernung steht einer Mandatsübernahme nicht im Wege, da die Kommunikation auch gut über Telefon, EMail, Post und Fax erfolgen kann.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.

Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Bordasch
Rechtsanwalt

Tel.: 030 - 293 646 75
Fax.: 030 - 293 646 76
frag-einen-anwalt@RA-Bordasch.de

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