Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Auch das Einkommen, das Herr B aus seiner Tätigkeit als Stadtverordneter erzielt, wird bei der Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens herangezogen. Möglicherweise kann Herr B jedoch Fahrtkosten etc. in gleicher Höhe geltend machen, so dass diese Einkünfte letztlich doch wieder herausfallen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)
Was sind Einnahmen?
2. Juli 2006 13:05 |
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Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Jana Laurentius
Frau A verklagt Herrn B auf Zahlung von Trennungsunterhalt.
Herr B ist ehrenamtlich und vom Bürger gewählter Stadtverordneter in einer Kleinstadt und bekommt (neben seinem Gehalt als Angestellter) für diese Tätigkeit in der Stadt eine Aufwandsentschädigung von 160 Euro monatlich.
Wird diese Aufwandsentschädigung als Einkommen herangezogen?
Trifft nicht Ihr Problem?
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FRAGESTELLER 6. Oktober 2025
/5,0
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