Mietvertrag mündlich zugesagt!

| 17. Juni 2006 00:04 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo!

Wir sind auf der Suche nach einem neuen Haus zum mieten. Diese Woche hatten wir einen Termin mit dem Makler und dem Vermieter. Bei diesem Termin wurden wir uns mit dem Vermieter einig, unterschrieben wurde nichts. Der Makler will nun den vom Vermieter unterzeichneten Mietvertrag an uns zur Unterschrift zusenden, haben ihn aber noch nicht erhalten.

So nun haben wir zwischenzeitlich noch ein besseres Angebot erhalten!

Wie verbindlich ist die mündliche Vereinbarung? Bei der Maklerin haben wir keinerlei Unterschrift leisten müssen.

Danke im voraus!

17. Juni 2006 | 00:22

Antwort

von


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Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
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Sehr geehrte Ratsuchende,
sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für die Frage!

Ein Mietvertrag kann auch mündlich abgeschlossen werden, die schriftliche Form ist nicht zwingend vorgeschrieben.

In Ihrem Fall scheint es sich aber mehr um eine Absichtserklärung zu handeln, weniger um einen konkreten Mietvertrag. Dies, weil Sie - nach Ihrer Darstellung - den Mietvertrag erst noch unterschreiben wollen.

Eine solche Absichtserklärung können Sie - üblicherweise gegen eine Schadensersatzleistung - noch lösen.

Ich rege an, sich unverzüglich mit der Gegenseite in Kontakt zu setzen.

Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen,

RA R. Weber


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