Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworte. Dieses Forum dient dazu, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung zu verschaffen, kann und soll keinesfalls die Beratung bei einem Kollegen vor Ort ersetzen.
Dies vorausgeschickt, gehe ich auf Ihre Frage wie folgt ein.
Sie sollten der Kindesmutter umgehend und innerhalb der Frist Auskunft über Ihr Einkommen der letzten 12 Monate durch Vorlage der einzelnen Veridenstabrechnung sowie eines etwaig in dieser Ziet ergangenen Einkommensteuerbescheides erteilen. Vergessen Sie dabei nicht, Ihre beruflichen Aufwendungen darzulegen.
Ebenso hat die Kindesmutter Anspruch auf Auskunft über Ihre Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Da Sie diese derzeit noch nicht durch die Anlage V zur Einkommensteuererklärung nachweisen können, empfiehlt es sich eine Aufstellung über die Einnahmen und die Ausgaben zu fertigen und sich die Richtigkeit dieser Angaben durch Ihren Steuerberater bestätigen zu lassen.
Im Zweifel müssen Sie aber sowohl Einnahmen als auch Ausgaben anhand von geeigneten Belegen nachweisen, was bei den Mietzahlungen entweder durch Vorlage der Mietverträge oder durch die Kontoauszüge erfolgen kann.
Für die von Ihnen selbst genutzte Wohnung in der Immobilie wird Ihnen dann noch ein sog. Wohnvorteil zum Einkommen hinzugerechnet. Dieser Wohnvorteil richtet sich nach der ortsüblichen Miete und der Größe der von Ihnen genutzten Wohnung.
Um der Auskunftsaufforderung erst einmal nachzukommen, sollten Sie sich mit der vom Steuerberater bestätigten Aufstellung über die Einnahmen und Ausgaben zum Mietobjekt behelfen und anbieten, den entsprechenden Steuerbescheid nachzureichen, sobald dieser vorliegt.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste rechtliche Orientierung verschaffen, sollte etwas unklar geblieben sein, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion des Portals.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Rösemeier
- Rechtsanwalt -
Antwort
vonRechtsanwalt Tobias Rösemeier
Ernst-Reuter-Allee 16
39104 Magdeburg
Tel: 0391-6223910
Web: https://kanzleifamilienrechtmagdeburg.simplesite.com
E-Mail:
Rechtsanwalt Tobias Rösemeier
Fachanwalt für Familienrecht