Hallo,
ich betreibe Erotik Seiten im Internet, und würde aus diesem Grund gerne eine S.A. in Costa Rica gründen.
Ich möchte mit dem Modell keine Steuern hinterziehen! Ich würde gerne als Inhaber/Geschäftsführer dieser S.A. fungieren, und dies auch dem Finanzamt gegeünüber deklarieren. Ich möchte nicht mit Treuhändern oder sonstwas arbeiten!
Personal würde ich dort einstellen (1-2 Freelancer), und auch ein Büro mit Telefon und Fax mieten.
Mein Lebensmittelpunkt bleibt allerdings weiterhin Deutschland und ich würde ein Gehalt aus Costa Rica beziehen!
Bin ich mit so einer konstellation Strafrechtlich aus der Haftung genommen?
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt summarisch beantworten will:
Mit der Gründung einer ausländischen Gesellschaft können Sie deutsches Strafrecht nicht umgehen, da das Internet überall zugänglich ist und ich davon ausgehe, dass Ihr Internetangebot auch erkennbar deutsches Klientel ansprechen soll. Es gilt also auch hier, dass sich ein Strafbarkeit nach dem StGB richtet.
Gegen Ihre Konstellation spricht unter den oben genannten Voraussetzungen nichts. Insbesondere können Sie Ihren Lebensmittelpunkt aus strafrechtlicher Sicht durchaus im Bundesgebiet haben, auch wenn Sie Geschäftsführer einer spanischen Gesellschaft sind. Stellt sich nur die Frage nach der richtigen Gesellschaftsform. Bei einer S.A. handelt es sich um eine Aktiengesellschaft, die ein Mehrfaches an Gesellschaftskapital voraussetzt als z. B. eine spanische S. L.
Da hier in jedem Fall Spezialkenntnis im spanischen Gesellschaftsrecht erforderlich ist und möglicher auch Beratungsbedarf hinsichtlich der strafrechtlichen Zulässigkeit Ihres Internetangebots besteht, rate ich Ihnen dringend einen spezialisierten Anwalt Ihrer Wahl aufzusuchen. Auch ist aus steuerrechtlicher Hinsicht eine Zulässigkeit zu überprüfen. Eine erste Information können Sie von Ihrem Finanzamt erhalten.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Auskunft weiter geholfen zu haben. Leider lässt es sich manchmal nicht vermeiden, weitere Fragen aufzuwerfen. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.
Mit freundlichem Gruß
M. Timm
-Rechtsanwalt-
www.peukerttimm.de
Rückfrage vom Fragesteller2. Juni 2006 | 17:10
Danke für Ihre Antwort!
Bin ich als Geschäftsführer/Inhaber strafrechtlich für deutsche behörden belangbar, oder nur die SA?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt6. Juni 2006 | 08:44
Strafrechtlicher Anknüpfungspunkt ist stets die verantwortliche natürliche Person (z. B. Geschäftsführer) hinter einer juristischen Person (z. B. einer GmbH). Inwieweit die Geschäfte Ihrer Gesellschaft deutsches Strafrecht berühren und Sie damit dem Zugriff deutscher Ermittlungsbehörden entweder in Zusammenarbeit mit spanischen Behörden oder aus originärer Zuständigkeit Preis gegeben werden, bedarf einer vertieften Prüfung. Insofern erlaube ich mir, auf obige Ausführung zu verweisen.