Sehr geehrter Fragesteller,
wegen der Einheitlichkeit des Mietverhältnisses kann die Kündigung nur von allen und an alle erklärt werden. Auch bei einer Personenmehrheit besteht ein einheitliches, auf eine unteilbare Leistung gerichtetes Mietverhältnis, das nur durch eine Kündigung aller Parteien. also aller 3 Hauptmieter, beendet werden kann. Eine nur von einem von mehreren Mietern erklärte Kündigung ist unwirksam. Besteht das Mietverhältnis mit mehreren Mietern (Eckert, GS Sonnenschein, 2002, S 313, 322 f), muss die Kündigung von allen gemeinsam erklärt werden, um das Mietverhältnis zu beenden, wobei allerdings eine Vertretung bei Abgabe der Erklärung zulässig ist. Andernfalls ist die Kündigungserklärung nur eines Mieters unwirksam. Dies ist auch anzunehmen, wenn einer der Mitmieter aus der Wohnung auszieht (LG Gießen WuM 1996, 273
). Eine solche Kündigung beendet das Mietverhältnis auch nicht teilweise, beschränkt auf den auf die Person des Kündigenden (LG Köln WuM 1996, 266
). In einer derart beschränkten Kündigung kann allenfalls ein Angebot an den Vermieter gesehen werden, einen Mietaufhebungsvertrag zu schließen, der das Mietverhältnis zu dem anderen Mitmieter unberührt lassen soll (Vgl KG NZM 1999, 462
). Der andere Mitmieter müsste aber dem Aufhebungsvertrag zustimmen, da hierdurch auch seine Rechtsstellung berührt wird (Str, vgl BGH NJW 2004, 1797
= NZM 2004, 419
; NJW 2005, 1715
= NZM 2005, 452
mwN; Schmidt-Futterer/Blank Vor § 535 Rn 230; Staudinger/Rolfs Rn 11). Sie sollten deshalb am besten mit dem Vermieter einen Mietaufhebungsvereinbarung schließen und anbieten, dass Mietverhältnis nur mit den zwei verbleibenden Hauptmietern fortzuführen und mit dem neu hinzukommenden Mieter ein Untermietverhältnis abschließen, da der Vermieter nicht verpflichtet ist, jeden Nachmieter zu akzeptieren.
Mit besten Grüßen
Kündigung WG 3 Hauptmieter
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Patrick Hermes
Zusammenfassung
Kann ein Hauptmieter in einer WG kündigen, während die anderen Hauptmieter bleiben wollen?
Kann ein Hauptmieter in einer WG kündigen, während die anderen Hauptmieter bleiben wollen?
Ein Mietverhältnis mit mehreren Hauptmietern kann nur gemeinsam gekündigt werden. Eine Kündigung durch nur einen Mieter ist unwirksam. Wenn ein Mieter ausziehen möchte, sollten alle Mieter gemeinsam mit dem Vermieter eine Vereinbarung treffen, um das Mietverhältnis mit den verbleibenden Mietern fortzusetzen. In einer Kündigung durch nur einen Hauptmieter kann allenfalls ein Angebot an den Vermieter gesehen werden, einen Mietaufhebungsvertrag zu schließen, der das Mietverhältnis zu dem anderen Mitmieter unberührt lassen soll.
In einer WG sind 3 Hauptmieter. Einer möchte kündigen, die anderen beiden möchten wohnen bleiben. Im Mietvertrag gibt es keine Nachfolgeklausel. Wenn die anderen Mitbewohner einwilligen, die Mitbewohnerin, die ausziehen möchte, gehen zu lassen und innerhalb der drei Monate Kündigungsfrist einen neuen Nachmieter stellen, muss diesen die Vermieterin dann annehmen bzw. muss man in die Kündigung zu dritt dann reinschreiben, dass die beiden Übriggebliebenen wohnen bleiben möchten und einen Nachmieter stellen. Es soll sichergestellt werden, dass die beiden anderen dann wohnen bleiben können. Was muss man in die Kündigung schreiben?
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