hausverbot erteilen

28. Februar 2011 07:43 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


08:21

guten tag

ich bin miteigentümer einer immobilie EFH, wie kann ich jemandem hausverbot erteilen. wird das bei einem gericht hinterlegt, bzw. wird das hausverbot derjenigen person der hausverbot erteilt werden soll vom gericht zugestellt?
besten dank für ihre antwort

28. Februar 2011 | 07:51

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,


die Erteilung eines Hausverbotes ist an keine bestimmte Form gebunden, könnte sogar mündlich erfolgen. Entscheidend ist, dass das Hausverbot aus der Erklärung eindeutig hervorgeht. Sicherlich ist die Schriftform aber dann geeignet, wenn Sie dieses Hausverbot ggfs. später beweisen wollen.


Der Zugang dieses Schriftstückes kann durch

-Quittung bei persönlicher Übergabe, oder

-über Zustellung durch den Gerichtsvollzieher

sicher nachgewiesen werden. Bei der letzten Alternative wenden Sie sich an die Gerichtsvollzieherverteilersteller beim Amtsgericht.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 28. Februar 2011 | 08:07

sehr geehrter herr anwalt

vielen dank für die schnelle antwort. kann derjenige dem hausverbot erteile wird, dagegen widerspruch einlegen oder gilt das ausgesprochene hausverbot definitiv und unwiderruflich?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 28. Februar 2011 | 08:21

Sehr geehrter Ratsuchender,


das Hausverbot ist bindend.

Nur wenn der Betroffene eigene Rechte geltend machen kann, was z.B. bei Eheleuten, die Miteigentümer einer Immobilie sind, der Fall sein kann, hat dieser die Möglichkeit gegen das Hausverbot vorzugehen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle

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