Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst bedanke ich mich für Ihre Frage.
Ihr Vermieter hat zwar bei der Anmeldung beim Grundversorger als Vertreter ohne Vollmacht gehandelt. Ein Schaden ist Ihnen jedoch hieraus nicht entstanden.
Wenn Sie zum Umzugstag einen Stromanbieterwechsel planen, müssen Sie bei dem neuen Stromanbieter sechs bis acht Wochen vorher einen neuen Vertrag abschließen, da die Umstellung einige Wochen dauert. Wird nicht rechtzeitig der Wechsel vorgenommen, entsteht beim Einzug automatisch ein Stromliefervertrag mit dem Grundversorger zu dessen Standardtarif, den sie aber mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats wieder kündigen können.
Der Fall ist nur dann anders zu beurteilen, wenn Sie den Liefervertrag mit dem neuen Stromanbieter schon vor dem Einzug abgeschlossen haben.Dann hat der neue Stromanbieter die Möglichkeit, sechs Wochen rückwirkend zum Einzugstermin die Versorgung beim Netzbetreiber anzumelden. In diesem Fall muss die Grundversorgung rückabgewickelt werden als hätte sie nie bestanden.Dies ist jedoch bei Ihnen nicht gegeben, da kein Vertrag mit dem neuen Stromanbieter vor dem Einzug abgeschlossen wurde.Jedenfalls kann ich dies Ihren Ausführungen nicht entnehmen.
Bei Unklarheit stehe ich für eine Nachfrage zur Verfügung und verbleibe,
mit freundlichem Gruß
Peter Dratwa
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Peter Dratwa
Königsallee 14
40212 Düsseldorf
Tel: 0211 3559080
Tel: 0211 35590816
Web: https://www.rae-dratwa.de
E-Mail:
Sehr geehrtet Herr Dratwa,
wir haben rechtzeitig beim neuen Lieferranten einen Vertrag abgeschlossen.
Da es sich, zu dem Zeitpunkt nach unserem Wissen um eine neu Anmeldung handelte nicht um einen Wechsel. Da wir neu eingezogen sind hatten wir verständlicherweise keinen Lieferranten für diesen Zähler.
Lt. e-wie-einfach hätten wir uns bis zum 19.01.2011 zeit lassen können für eine rückwirkende Erstanmeldung zum 01.01.2011.
Durch die Anmeldung beim Grundversorger vom Vermieter ist es aber wohl keine Erstanmeldung mehr sondern ein Wechsel lt. EWE, in meinen Augen bleibt es eine Erstanmeldung da ich bei der EWE nichts unterschrieben habe.
EWE sträubt sich aber dagegen und sagt es müssen ein wechsel statfinden.
Durch die Wechselfrist würde ich aber im moment vorraussichtlich bis 01.04.2011 beim Grundversorger versorgt werden.
Dadurch würden mir erhebliche Mehrkosten entstehen da die Kwh dort deutlich teurer ist. Wer trägt diese Kosten? Ich bin nicht bereit dafür zu Bezahlen da ich aus meinen Augen alles Richtig gemacht habe und alle Fristen eingehalten habe.
Sehr geehrter Fragesteller,
da Sie sich offensichtlich rechtzeitig um einen neuen Stromlieferanten gekümmert haben, hat Ihr Vermieter als Vertreter ohne Vertretungsmacht gem. § 179 Abs.1 BGB
für sämtliche Kosten aufzukommen, die Ihnen durch seine Tätigkeit, nämlich Anmeldung beim Grundversorger ohne Rücksprache(!) mit Ihnen, bereits entstanden sind oder noch entstehen.
Mit freundlichem Gruß
Peter Dratwa
Rechtsanwalt