Form Qype

8. Februar 2011 10:45 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

In Qype erschien der Bericht eines (neuen) Mitgliedes dieses Forum, in dem
in unverantwortlicher und geschäftsschädigenden Art unsere Bowlinganlage
geschildert wurde. Vermutlich trat diese Person dem Forum nur bei, um anonym
diese üble Pamphlet zu veröffentlichen.

Bereits vor Jahren hatte ich einen ähnlichen Fall, bei dem sich Qype weigerte,
den Autoren zu benennen. Allerdings konnte Qype ihn dazu bewegen, mit mir
direkten Kontakt aufzunehmen.

Meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit, Qype zu zwingen, in einem solchen Fall
die Anonymität des Schreibers bzw. der Schreiberin preiszugeben?

Mit freundlichen Grüßen

8. Februar 2011 | 12:46

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung kann durch Ihre Anfrage nicht ersetzt werden.

Dies vorausgeschickt möchte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes gerne wie folgt beantworten:

Eine Auskunft von Qype an Sie persönlich dürfte aus datenschutzrechtlichen Gründen eher unwahrscheinlich sein.

Sie haben bei dem von Ihnen geschilderten Fall zwei Möglichkeiten:

1. Sie können gegenüber Qype verlangen, daß der entsprechende Beitrag entfernt wird, wenn es sich um unwahre Tatsachenbehauptungen handelt. Falsche Tatsachenbehauptungen, sind nicht vom Recht zur freien Meinungsäußerung gedeckt. Daher können Sie den Plattformbetreiber zur Löschung des entsprechenden Beitrags auffordern.

2. Wenn der Kommentar auch Sie als Person betrifft kommt eine Anzeige bei der Polizei wegen übler Nachrede in Betracht. Die Anzeige kann dann gegen Unbekannt erfolgen und die Polizei hat die Aufgabe den Verfasser bei Qype zu ermitteln.

Beachten Sie aber bei beiden Varianten, daß Werturteile grundsätzlich von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Ein Vorgehen bzw. Anspruch auf Löschung des Beitrags ist nur bei nachweislich unwahren Tatsachenbehauptungen möglich.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen auch über die Direktanfrage gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen


Thomas Mack
Rechtsanwalt


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Rechtsanwalt Thomas Mack
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