Sehr geehrter Fragesteller,
aufgrund der fehlenden Geschäftsfähigkeit und Ihrer Ablehnung des Geschäftes ist kein wirksamer Vertrag zustande gekommen, sodass auch keine Zahlungsverpflichtung besteht (§ 108 BGB
).
Sie sollten aber auf jeden Fall noch zusätzlich an die Inkasso-Firma schreiben und den Sachverhalt erläutern, um Missverständnisse zu vermeiden, da die Inkasso-Firmen meist nur über die Forderung an sich informiert sind und nicht über etwaige Einwände.
Wenn Sie mögen, kann ich ein Schreiben für Sie (kostenfrei) aufsetzen, wenn Sie mir die Unterlagen zukommen lassen.
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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E-Mail:
Wir haben bisher noch kein Schreiben der Inkasso-Firma ?
Die letzte Mahnung ist noch von der Internet Firma, lediglich mit Androhung der Übertragung an eine Inkassofirma.
Können wir zunächst ein Schreiben der Inkasso-Firma abwarten ?
Sehr geehrter Fragesteller,
sofern lediglich die Androhung der Übertragung an eine Inkasso-Firma bei Ihnen angekommen ist, braucht es auch keiner weiteren Reaktion.
Sollte eine Inkasso-Firma beauftragt werden, stehe ich Ihnen dann gerne jederzeit für das Schreiben zur Verfügung.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben sollten, sprechen Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber weiterhin Auskunft geben möchte.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt