Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn der Vertrag keine feste Laufzeit hat, muss er eigentlich jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündbar sein.
Ihr Vertrag ist offenbar auf unbestimmte Zeit geschlossen und damit an keine feste Laufzeit gebunden.
Es gilt zunächst die Frist aus den alten AGB, mithin von 2 Monaten.
Wenn das Unternehmen die AGB geändert hat, ist diese einseitige Vertragsänderung nur zulässig, wenn man Ihnen Kenntnis davon gegeben hat und Sie zugestimmt haben.
Haben Sie nie Kenntnis von der Änderung erhalten und damit auch nicht zustimmen können, gelten für Sie weiterhin die alten AGB und damit auch die Kündigungsfrist von 2 Monaten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt
27. Januar 2012
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17:11
Antwort
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