Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Nach dem geschilderten Sachverhalt werden Geldforderungen gegen Sie geltend gemacht, die aus einem Vertrag mit der Postbank herrühren sollen. Ob diese Forderungen berechtigt sind, ist eine Frage, die dem Zivilrecht (im Gegensatz zum Straf- oder Verwaltungsrecht) zuzuordnen ist.
2.
Forderungen wie hier verjähren nach drei Jahren. Das ergibt sich aus § 195 BGB
.
Aber Vorsicht bei der Fristberechnung: Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist; vgl. § 199 BGB
.
Beispiel: Forderungen, die irgendwann in 2006 entstanden sind, sind mit Ablauf des 31.12.2009 verjährt. Dagegen verjähren Forderungen aus dem Jahr 2007 mit Ablauf des 31.12.2010.
3.
Titulieren heißt, daß sich der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel verschafft. Ein Titel kann z. B. ein Vollstreckungsbescheid, ein Urteil oder ein gerichtlicher Vergleich sein. Besteht ein solcher Titel, kann daraus für die Dauer von 30 Jahren vollstreckt werden.
D. h., wer vermeiden will, daß Forderungen aus 2007 mit Ablauf des Jahres 2010 verjähren, wird jetzt z. B. das gerichtliche Mahnverfahren einleiten oder Klage erheben.
Es ist also nicht zu beanstanden, wenn Forderungen auch nach längerer Zeit gerichtlich geltend gemacht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Gerhard Raab
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Sehr geehrter Herr Raab,
ich bedanke mich für die bisherige Antwort und möchte gerne noch eine Nachfrage dazu stellen.
Die erste Forderung über XXXX € erhielt ich datiert auf den Monat 05 / 2005. Seither "erreichten mich" per Post keine weiteren Forderungen bis exakt heute. (wie gesagt , mir liegt die Vermutungg nahe, dass "Empfänger unbekannt verzogen" eintrat.)
d.h. mir liegen lediglich Forderungen an
- 05 / 2005
- 12 / 2010
aber ich kann ja nicht ausschliessen, dass er weitere Forderungen per Post losschickte..?
gilt hier Beweisumkehrlast ?
mich wundert eben, dass ich nun auf die neue Adresse wieder eine Forderung erhielt und ich habe natürlich Angst, denn eine solch Hohe Summe (über 6000 €) würde mich in die private Insolvenz zwingen bzw. würde sich die postbank sicher nicht auf einen Vergleich mit 800 EURO Bar einlassen..?..
sollte ich mich evtl. doch lieber beraten lassen im zivilrechtlichen Bereich? WENN JA - Gilt hier eine ADVOCARD, denn ich wäre bereit, bis vors oberste Gericht zu ziehen, da ich mich als unschuldig betrachte.
Ich bedanke mich vielmals bei Ihnen.
Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Nachfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Wenn jemand Forderungen geltend macht, hat er die Beweislast dafür, daß die Forderung zu Recht besteht. Für Sie heißt das, sollten weitere, Ihnen bislang nicht bekannte Ansprüche geltend gemacht werden, müßten Sie prüfen, ob diese Ansprüche zu Recht geltend gemacht werden oder nicht.
Wenn Sie eine Rechnung aus Mai 2005 haben und wenn über diese Rechnung kein Titel (Vollstreckungsbescheid oder Urteil) vorliegt, wäre die Forderung aus dem Jahr 2005 verjährt. Im Fall der gerichtlichen Geltendmachung dieser Forderung könnten Sie die Einrede der Verjährung erheben.
2.
Nach der Sachverhaltsschilderung wurde ein vierstelliger Betrag von Ihnen erstmals im Mai 2005 und dann erneut im Dezember 2010 verlangt. Hier sollten Sie vorab prüfen, ob es sich um identische Forderungen handelt, oder ob Forderungen aus unterschiedlichen Sachverhalten und aufgrund angeblich verschiedener Leistungen den Rechnungen zugrunde liegen.
3.
Auf jeden Fall rate ich Ihnen, sich anwaltlich weitergehend beraten zu lassen, und dem Rechtsanwalt die Unterlagen, die Sie in Besitz haben, zur Prüfung vorzulegen. Ob Ihre Rechtsschutzversicherung greift, hängt davon ab, ob das Risiko „Vertragsrechtsschutz" durch den Versicherungsvertrag abgedeckt ist. Das können Sie bei Ihrer Rechtsschutzversicherung telefonisch erfragen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt