Wir sind ein neu gegründetes Unternehmen, welches Integrationskurse (Sprachkurse) für Ausländer und Aussiedler durchführt. Diese Kurse werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert und der Unterricht findet nach vorgegebenem Konzept und mit zugelassenen Lehrbüchern statt. Die Lehrkräfte sind in der Regel zu festen Zeiten täglich im Unterricht - diese und auch der Lehrort werden vom Bildungsträger vorgegeben!
Gibt es nur die Lösung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder (wie häufig praktiziert) auch den Einsatz als freie(r) Mitarbeiter(in)? Wie sieht die Sachlage aus, wenn der/die Mitarbeiter(in) nur Interesse an einer freien Mitarbeit hat?
hierbei handelt es sich um eine sehr komplexe Problematik. Es kommt in erster Linie darauf an, wie das Arbeitsverhältnis tatsächlich ausgeübt wird. Ist die Lehrkraft Weisungsgebunden was Zeit Ort und Inhalt des Arbeitsverhältnisses betrifft, dann spricht dies für eine Scheinselbstständige Beschäftigung. Des Weiteren, wenn Sie der einzige Auftraggeber sind und der Lehrkraft nicht genügend Freiraum verbleibt um für andere Auftraggeber zu arbeiten.
Eine scheinselbstständigen Beschäftigung kann entgegenstehen, wenn Sie die Lehrkraft nur ein zwei Mal die Woche arbeiten lassen, so dass Ihr genügend Freiraum verbleibt auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
Aber auch bei einer solchen Gestaltung sollten Sie am besten vorher bei dem Sozialversicherungsträger ( BfA) vorab prüfen lassen, ob in der von Ihnen gewollten Gestaltung kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis entsteht.
Mit einer Zusage hätten Sie zusätzlich Rechtssicherheit.