Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich anhand Ihrer Sachverhaltsangaben wie folgt beantworten:
Die Frage ist letztlich, ob es für ein Fahrzeug dieses Typs und Baujahres eine normale Abnutzung / normalen Verschleiss darstellt, wenn die Spurstange oder das Lenkgetriebe ausgeschlagen sind.
Dies wird ein Gericht ganz sicher nicht ohne Einholung eines KFZ- Gutchtens entscheiden können , da es sich im Endeffekt nicht um eine juristische sondern um eine technische Fragestellung handelt.
Dennoch möche ich Ihnen gern eine Einschätzung geben. Verschleissteile sind nach der einschlägigen Rechtssprechung solche, die turnusmäßg bei Fahrzeugen ausgetauscht werden muessen ( Bremsen, Zündkerzen, filter etc. ). Auch eine Kupplung unterliegt nach längerer Zeit einem gewissen Verschleiss.
Bei der Beurteilung ist aber auch stets das Fahrzeugalter und die Laufleistung zu berücksichtigen. Insbesondere danach handelt es sich meines Erachtens nicht um Verschleiss. Es entspricht nicht dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge, wenn ein 4 Jahre altes Fahrzeug ernstliche Mängel an der Lenkung aufweist. Insbesondere wegen des noch relativ jungen Alters des Fahrzeugs halte ich hier einen Sachmangel für gegeben.
Im Ergebnis halte ich daher die Erfolgsaussichten für eine Sachmängelhaftung des Verkäufers für durchaus gut. Ich würde Ihnen dennoch empfehlen, einen KFZ Sachverständigen aufzusuchen,diesem die Sachlage zu schildern und um eine Einschätzung aus technischer Sicht zu bitten.
Wenn Sie den Verkäufer in Anspruch nehmen, fordern Sie diesen schriftlich zur Nachbesserung ( Reparatur ) unter Fristsetzung auf. Sollte er dieser Forderung nicht nachkommen, so sollten Sie für die weiteren Schriftte anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Bei Bedarf stehe ich Ihnen hierfür gern zur Verfügung.
Ich hoffe, Ihre Fragen damit im Rahmen dieser Erstberatungsplattform zufriedenstellend beantwortet zu haben und wünsche noch einem angenehmen Abend.
Antwort
vonRechtsanwalt Sascha Steidel
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Fachanwalt für Familienrecht