eBay Kaufvertrag

| 30. September 2010 23:12 |
Preis: 43€ Historischer Preis
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Kaufrecht


Beantwortet von


23:47

Sehr geehrte Damen und Herren ,
ich habe bei eBay per "SofortKauf" einen Reifenmontiergerät für 987€ gekauft. Der Artikel ist am 09.09.2010 zum Verkauf eingestellt worden , am 14.09.2010 wurde der Artikel Überarbeitet. Am 15.09.2010 habe ich dann den Artikel gekauft.Alles prima ! (habe ich mir gedacht ) Reifenmontiergerät mit Hilfsarm für 987 € ist ein guter Kauf . Von wegen! 20 min später kamm folgende e-mail:
"Hallo Herr...,

vielen Dank für Ihren Kauf. Leider müssen wir die Transaktion rückgängig
machen - durch einen Softwarefehler bei dem Programm "Turbolister" wurden
leider zwei verschiedene Artikel "zusammen gelegt", so dass die Rahmenbedingungen
und der Preis von einem Universal-Flansch für Motorräder stammte. Der originale
Preis für diesen Artikel liegt bei 4.248,-- Euro.

Wir möchten uns entschuldigen bei Ihnen für evtl. entstandene Unannehmlichkeiten.

Wir werden gleich bei eBay den Rücktritt einleiten." (e-mail ende.)
Nun habe ich gehofft dadurch der Artikel lange genug bei eBay eingestellt war dass ich im Recht bin und habe dadrauf bestanden mein Artikel zu bekommen.Mein Anwalt sagt ich würde Recht bekommen. Nun ich habe meine Zweifel wegen den § 119 .
Wie soll ich weiter gehen ?
Vielen Dank

30. September 2010 | 23:28

Antwort

von


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10117 Berlin
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Leider sind Ihre Zweifel berechtigt. Der Verkäufer hat aufgrund des Softwarefehlers tatsächlich das Recht zur Anfechtung wegen Erklärungsirrtum gemäß § 119 BGB . Allerdings muß die Gegenseite den Irrtum beweisen.

Sie sollten daher den Verkäufer auffordern, den Irrtum zu beweisen.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.


Rückfrage vom Fragesteller 30. September 2010 | 23:37

Sehr geehrter Herr Weber ,
vielen Dank für Ihren Antwort. Normalerweise müsste man nach 6 Tage diesen irrtum bemerken. Selbst nach 5 Tage hat der Verkäufer der Artikel überarbeitet trotzdem keine Fehler bemerkt. Ich selbst war 5 Tage lang verunsichert und habe nach Hacken gesucht . Danach habe ich per sofort Kauf die Auktion beendet. Ich möchte ungerne gegen Windmühlen kämpfen. Wie stehen meine Chancen ?(direkter gefragt .)
Herzlichen Dank!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 30. September 2010 | 23:47

Sehr geehrter Ratsuchender,

es ist stets schwierig, aus der Distanz und ohne genaueste Kenntnis aller Details eine genaue Chancenabwägung durchzuführen. Wenn der Verkäufer aber den Artikel überarbeitet hat und den Preis nicht änderte, wird es für ihn schwieriger, den Irrtum zu beweisen.

Mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 2. Oktober 2010 | 02:21

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