Kündigungsfrist? Wie schnell komm ich aus dem Arbeitsvertrag?

13. März 2006 22:15 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo!

Ich bin 27 Jahre alt und arbeite seit Juli 2001 in meinem jetzigen Betrieb.
In meinem Arbeitsvertrag ist unter "Küdigung" folgendes angegeben:
"Für die Kündigung des Anstellungsverhältnisses gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende".
Ich möchte so früh wie möglich aus dem Unternehmen austreten und deshalb hier meine Fragen: gilt diese Kündigungsfrist für Arbeitnehmer UND Arbeitgeber?
Oder gilt für den Arbeitgeber die gesetzliche Kündigungsfrist (die in meinem Fall 1 Monat betragen würde)?

bzw. um die Frage einfacher zu formulieren: gibt es eine Möglichkeit früher austreten zu können als den 30.06.06?

Danke im Voraus für Ihre Antwort!

13. März 2006 | 22:28

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die in Ihrem Arbeitsvertrag genannte Kündigungsfrist gilt selbstverständlich für Arbeitnehmer und -geber gleichermaßen. Die Kündigung des Arbeitsvertrages wird Ihnen daher frühestens zum 30. Juni möglich sein - alles andere wäre Verhandlungssache. Möglicherweise entspricht der Arbeitgeber Ihrem Wunsch nach vorzeitiger Vertragsauflösung. Einen Anspruch darauf werden Sie aber nicht haben.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt




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