Ärzteregistereintrag

| 13. August 2010 10:32 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Guten Tag,
ich habe letzten Monat ein Fax bekommen:
Eintragungsauftrag/Veröffentlichungsangebot in ein Ärzteregister, angeblich unter Zusammenarbeit mit dem Fremdenverkehr meiner Heimatstadt.
Nach ein paar Tagen habe ich festgestellt, dass die Frist für die Eintragung bereits abgelaufen ist, und dann leider die Daten für den Grundeintrag übereilt ausgefüllt und zurückgefaxt.
Ein paar Tage später kam ein Anschlussfax nochmal mit der Aufforderung Daten anzugeben. Das hab ich dann ignoriert und gedacht die Sache wär damit erledigt, weil ich ja die erste Anmeldefrist versäumt hatte. Leider habe ich das 2te Fax weggeworfen.
Nun kam eine Rechnung über fast 700€ für ein Jahr, Laufzeit 3 Jahre.
Jetzt wollte ich mir die AGBs und die website des Unternehmens unter den angegebenen Adressen ansehen, beides existiert nicht.
Uber Internet hab ich bereit herausgefunden, dass es sich um eine beliebte und bekannte Betrugsmasche handelt.
Wie soll ich mich verhalten?

13. August 2010 | 10:42

Antwort

von


(1245)
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Soweit nur die Rechnung kam und Sie noch nichts bezahlt haben, ist noch alles gut. Sie können dann die Zahlungsaufforderung ignorieren. Das Unternehmen wird Sie zwar sicher nochmal anschreiben und anmahnen. Aber auch das können Sie dann ignorieren. Selbst wenn das Unternehmen dann ein Inkassobüro einschalten sollte, könnten Sie dies unbeachtet lassen.

Spannend würde es erst werden, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid eintrifft. Soweit wird es aber nicht kommen, da sich die betrügerischen Unternehmen dann in einem Gerichtsprozess unter die Lupe nehmen lassen müssten.

Soweit Sie hier auf der Rechnung eine Adresse oder sonstige Kontaktdaten der Gegenseite haben, setzen Sie ein Schreiben auf und weisen die Forderung zurück.

Des Weiteren gehen Sie auch zur Polizei und erstatten Anzeige wegen (versuchtem) Betrug.

Auch können Sie zur Verbraucherschutzzentrale vor Ort gehen und den Vorfall dort melden.

Im Ergebnis brauchen Sie hier nichts zu befürchten. Sie müssen nicht an das unseriöse Unternehmen zahlen.


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

Bewertung des Fragestellers 13. August 2010 | 10:59

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