Sehr geehrte Fragestellerin,
um sicherzugehen sollten Sie gegenüber der Firma hilfsweise schriftlich den Widerruf des "Vertrages" erklären, wobei Sie darauf hinweisen, dass schon gar kein Vertrag zustande gekommen ist und damit keine Anerkennung verbunden ist.
Darüber hinaus empfehle ich Ihnen aber auf keinen Fall etwas zu bezahlen, wenn Sie keine vertraglichen Verpflichtungen eingegangen sind und auch nicht über ein mögliches kostenpflichtiges Angebot informiert worden sind. In diesem Falle besteht kein Zahlungsanspruch. Diese Geschäftspraktiken treten leider immer häufiger auf und die Masche solcher Firmen ist, dass bei 1000 "Kunden" 20 bezahlen und somit schon ein beträchtlicher (strafrechtlicher) Gewinn gemacht wird. In den wenigsten Fällen kommt es auch zu Gerichtsverhandlungen.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben sollten oder in dieser Angelegenheit eine rechtliche Vertretung wünschen, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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