Sofern Sie als gewerblicher Verkäufer Waren an Verbraucher im Wege des Fernabsatzes vertreiben, und das ist bei eBay stets der Fall, unterliegen Sie auch den entsprechenden Vorschriften, die Sie nicht ausschließen können. Dies gilt auch für stark reduzierte oder gebrauchte Ware. Sie können daher in Ihrem Fall das Widerrufs- bzw. Rückgaberecht bei einem Verkauf über das eBay-System nicht ausschließen.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Meisen
Rechtsanwalt
rücknahme als gewerblicher verkäufer
19. Februar 2006 11:55 |
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30€
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Internetrecht, Computerrecht
wenn ich in ebay stark reduzierte ware anbiete kann ich dann auch als gewerblicher verkäufer die rücknahme ausschließen? oder gibt es eine ander möglichkeit da ich leider die erfahrung gemacht habe das sehr viele spassnasen sind. vielen dank
FRAGESTELLER 5. Oktober 2025
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