Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
Ihre Anfrage möchte ich wie folgt beantworten:
Mir ist bekannt, dass die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen am 24.01.2006 den von Ihnen genannten Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht hat.
Nach deutschem Recht werden die Bundesgesetze vom Bundestag beschlossen. Vor der Abstimmung über den Gesetzentwurf finden drei Lesungen (= Beratungen im Plenum) statt.
In der ersten Lesung werden die Grundsätze der Gesetzesvorlage besprochen.
In der zweiten Lesung findet basierend auf den Ergebnissen der Ausschussitzungen eine detaillierte Einzelberatung der verschiedenen Bestimmungen der Gesetzesvorlage statt. Änderungsanträge können von jedem Abgeordneten gestellt werden. Nachdem eventuelle Änderungen aus der zweiten Lesung in den Gesetzentwurf eingearbeitet worden sind, kann die dritte Lesung stattfinden. Falls keine Änderungen vorgenommen wurden, kann die dritte Lesung unmittelbar nach der zweiten Lesung folgen. Die dritte Lesung umfasst wiederum Grundsatzerklärungen der Fraktionen.
Nun wird über die Annahme oder Ablehnung der Vorlage abgestimmt. In der Regel genügt dabei die einfache Mehrheit.
Nach der Annahme des Gesetzes im Bundestag muss es unverzüglich an den Bundesrat weiter geleitet werden.
Art. 77
Grundgesetz bestimmt, dass die Bundesgesetze vom Bundestage beschlossen werden. Sie sind nach ihrer Annahme durch den Präsidenten des Bundestages unverzüglich dem Bundesrate zuzuleiten.
Dies Gesetzgebungsverfahren hat die Gesetzesvorlage der Grünen noch nicht durchlaufen.
Es ist auch davon auszugehen, dass eine Annahme an den Konservativen scheitern, die in den Fällen von Ausreispflichten rigoroser abschieben möchten.
Vor diesem Hintergrund ist es wenig wahrscheinlich, das die Vorlage auch Gesetz wird und im Aufenthaltsgesetz ihren Platz findet.
Ich hoffe, dass ich eine Orientierung in der Sache geben konnte.
Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth
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Antwort
vonRechtsanwalt Karlheinz Roth
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