Unfallgegner öffnet Fahrertür - UNFALL !!!

8. Februar 2006 02:51 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

es geht um folgenden Sachverhalt.

Ich fuhr mit meinem PKW eine Hauptstraße entlang.
Auf der von mir befahrenen Straßenseite standen mehrere geparkte Fahrzeuge ( längst in Fahrtrichtung stehend auf Parkplätzen ).
Ich steuerte dann mit meinem PKW eine freie Parklücke an.
Dabei musste ich mit meinem PKW etwas näher an die bereits geparkten Fahrzeuge heranfahren.
Plötzlich geht die Tür von einem bereits geparkten Fahrzeug auf.
Ich habe das erst bemerkt als sich die Tür vom Unfallgegener in meine Seitenwand verankert hat.
Die Tür stand sehr weit offen und war fest in meiner Seitenwand verankert. Das heisst auch ein Laie konnte erkennen, dass die Tür erst aufgemacht wurde, als ich bereits parallel zum anderen Fahrzeug stand.
Die Polizei wurde beanchrichtigt und stellte fest, dass der Unfallgegener schuld an diesem Schaden war.
Der Unfallgegener zahlte auch eine Geldbuße in Höhe von 20 Euro per EC Karte ( vor Ort ).
Der Schaden an meinem Wagen konzentrierte sich ausnahmslos nur an der Seitenwand - also der Frontseitenbereich wurde nicht erfasst. Desweiteren muss ich sagen, dass die Tür des Unfallgegeners komplettgeöffnet in meiner Seitenwand verankert war. Es gelang uns mit Mühe und Not später die beiden FZ zu trennen.
Auch auf dem Polizei Protokoll steht der Unfallgegener als Verschulder des Schadens fest.
Die Polizei argumentierte, dass der Unfallgegner vor Öffnen seiner Fahrertür den nachfolgenden Verkehr hätte beachten müssen.

Nun war ich anschliessend bei einem Gutachter.
Habe das Gutachten anschliessend meinem Anwalt übergeben.

Nun schreibt mir der Anwalt des Unfallgegners, dass sein Mandant die Schuld an diesem Schaden abstreitet und dass er auch eine Zeugin hätte die dies bezeugen könnte.
Diese Zeugin ist die Nachbarin des Unfallgegeners und behauptet nun dass ich mit Vollgas die Straße entlang gefahren bin.
Jedoch sind im Polizeiprotokoll keine Zeugen vermerkt.

Mein Anwalt sagt nun, dass die Chance sehr gering ist, dass ich zu meinem Geld komme.

Wie kann man eine Zeugin als Zeugin sehen die nicht im Polizeiprotokoll steht ?
Und kann der Unfallgegner tatsächlich vor Gericht gewinnen obwohl er von der Polizei als Unfallverursacher ermahnt wurde ( 20 Euro Bußgeld ) ???

Ich bitte um eine schnelle Antwort, da ich mich nun entscheiden muss ob ich vor Gericht Klage einreichen soll.


Vielen lieben Dank im Voraus.

8. Februar 2006 | 07:19

Antwort

von


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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

es ist für die Schadensersatzforderung im Zivilverfahren zunächst unerheblich, ob ein Zeuge bereits im Polizeiprotokoll steht oder nicht. Es ist durchaus nicht unüblich, dass "Zeugen" erst nach der Unfallaufnahme bekannt werden.

Es wird letztendlich daruf ankommen, welche Angaben die Zeugin in einem Verfahren macht. Dabei wird es unter anderem eine Rolle spielen, von wo aus diese den Unfall beobachtet hat und welche Wahrnehmungsmöglichkeit sie überhaupt hatte.

Das kann natürlich an dieser Stelle nicht beurteilt werden und wird sich auch erst bei der Vernehmung der Zeugin in der Verhandlung ergeben, wenn sich nicht bereits Anhaltspunkte in den gegnerischen Schreiben befinden.

Möglicherweise hätte er diese gar nicht zahlen müssen. Allein die Angaben der Polizeibeamten vor Ort sind nicht immer zutreffend.

ABER:

Es wird im Zivilverfahren allein daruf ankommen, wer den Unfall verursacht hat und ob er für den einen oder anderen Beteiligten vermeidbar war oder nicht.

So wie Sie den Unfall schildern, war der Unfall für Sie wohl nicht zu vermeiden, da Sie sich naturgemäß nicht in Luft auflösen können, wenn Sie zum Einparken neben einem Fahrzeug fahren und der Fahrer unvermittelt die Tür öffnet.

Dabei wird es mE eine entscheidene Rolle spielen, dass die Tür Ihre Seitenwand beschädigt hat, so dass auch ggfs. durch ein Sachverständigengutachten bestätigt werden kann, dass dann eine mögliche Falschaussage der "Zeugin" nachgewiesen werden kann.

Insgesamt würde ich -auch wenn es nicht zwingend ist- auch zivilrechtlich hier den Argumenten der Polizielbeamten das größere Gewicht zukömmen lassen. Der Gegner kann -und das ist zutreffend- nicht einfach die Tür öffnen, ohne auf den Verkehr zu achten. Da Sie offenbar aufgrund der Beschädigungen schon in einer Position waren, die vom Gegner hätte erkannt werden müssen, sehe ich hier -vorbehaltlich der Akteneinsicht- durchaus gute Chancen.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON

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