Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
es ist für die Schadensersatzforderung im Zivilverfahren zunächst unerheblich, ob ein Zeuge bereits im Polizeiprotokoll steht oder nicht. Es ist durchaus nicht unüblich, dass "Zeugen" erst nach der Unfallaufnahme bekannt werden.
Es wird letztendlich daruf ankommen, welche Angaben die Zeugin in einem Verfahren macht. Dabei wird es unter anderem eine Rolle spielen, von wo aus diese den Unfall beobachtet hat und welche Wahrnehmungsmöglichkeit sie überhaupt hatte.
Das kann natürlich an dieser Stelle nicht beurteilt werden und wird sich auch erst bei der Vernehmung der Zeugin in der Verhandlung ergeben, wenn sich nicht bereits Anhaltspunkte in den gegnerischen Schreiben befinden.
Möglicherweise hätte er diese gar nicht zahlen müssen. Allein die Angaben der Polizeibeamten vor Ort sind nicht immer zutreffend.
ABER:
Es wird im Zivilverfahren allein daruf ankommen, wer den Unfall verursacht hat und ob er für den einen oder anderen Beteiligten vermeidbar war oder nicht.
So wie Sie den Unfall schildern, war der Unfall für Sie wohl nicht zu vermeiden, da Sie sich naturgemäß nicht in Luft auflösen können, wenn Sie zum Einparken neben einem Fahrzeug fahren und der Fahrer unvermittelt die Tür öffnet.
Dabei wird es mE eine entscheidene Rolle spielen, dass die Tür Ihre Seitenwand beschädigt hat, so dass auch ggfs. durch ein Sachverständigengutachten bestätigt werden kann, dass dann eine mögliche Falschaussage der "Zeugin" nachgewiesen werden kann.
Insgesamt würde ich -auch wenn es nicht zwingend ist- auch zivilrechtlich hier den Argumenten der Polizielbeamten das größere Gewicht zukömmen lassen. Der Gegner kann -und das ist zutreffend- nicht einfach die Tür öffnen, ohne auf den Verkehr zu achten. Da Sie offenbar aufgrund der Beschädigungen schon in einer Position waren, die vom Gegner hätte erkannt werden müssen, sehe ich hier -vorbehaltlich der Akteneinsicht- durchaus gute Chancen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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