Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihre Frage.
Wenn ein Vertrag über Fernunterricht ohne die nach § 12 I Fern-USG erforderliche Zulassung des Lehrgangs geschlossen wird, folgt daraus die Nichtigkeit gem. § 7 I Fern-USG. Entfällt die Zulassung später, folgt daraus ein fristloses Kündigungsrecht aus § 7 II Fern-USG. Ich gehe davon aus, dass bei Ihnen die Zulassung von Beginn an fehlte.
Weil der Vertrag nichtig ist, konnte der Veranstalter seine vertragliche Leistungspflicht nicht erfüllen. Die Leistung war ihm unmöglich nach § 275 I BGB
. Sie haben daher gem. § 275 IV BGB
die Rechte aus §§ 280
, 283
bis 285
, 311 a
und 326 BGB
. Sie können Ihre Leistung zurückfordern und Schadensersatz verlangen, da die fehlende Zulassung im Verantwortungsbereich des Anbieters liegt.
Aus § 284 BGB
können Sie auch den Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Dazu gehören auch Reisekosten und Kosten für Übernachtungen (vgl. Palandt-Grüneberg, § 284 Rn. 5).
Es kommt nicht einmal darauf an, ob Ihnen der bisherige Kurs etwas gebracht hat, oder nicht.
Sie können also auch Ihre weiteren Aufwendungen verlangen.
Nicht zugelassener Fernunterricht - Nichtigkeit des Vertrages
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Aktuellen Kostenvorschlag |
Vertragsrecht
Beantwortet von
Notar und Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Im März 2010 habe ich eine Weiterbildungsmaßnahme als Fernunterrichtslehrgang gebucht mit Präsenzphasen und Selbststudienphasen. Nun hat sich herausgestellt, dass dieser Lehrgang von der staatlichen Stelle für die Zulassung von Fernunterricht nicht zugelassen wurde. Dies ist aber nach dem Fernunterrichtsgesetz zwingend notwendig.
Ich habe dem Veranstalter geschrieben, dass dich den Vertrag als nichtig betrachte und er mir die Teilnahmegebühr zurück erstatten soll. Das hat er zugesichert.
Jetzt stellt sich die Frage, ob er mir auch die Fahrtkosten und die Übernachtungskosten erstatten muss. Ich habe bereits an zwei Präsenzphasen teil genommen.
Einen Vorteil hattte ich dadurch nicht, da er Kurs nur etwas bringt, wenn eine erfolgreiche Teilnahme bestätigt wird. Dies ist wegen meines Abbruches nicht der Fall.
Wie sehen Sie rechtlichen Chancen für die Schadensersatzforderung (Reisekosten, Übernachtung...)
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30 €
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50 €
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33 €
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65 €
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30 €
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20 €