Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ein "Umschreiben" des Führerscheins wird Ihnen hier nicht weiterhelfen. Ein ausländischer Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis wird nur anerkannt wenn der Inhaber auch tatsächlich seinen festen Wohnsitz für wenigstens 6 Monate im betreffenden Land hatte.
Sofern noch kein Gutachten vorliegt - ich kann dies aus ihrer Darstellung leider nicht entnehmen - sollten Sie noch ein solches in Auftrag geben lassen. Regelmäßig wird nur von der Behörde auferlegt ein solches einzureichen. Der Betroffene muss sich dann selbst kümmern. Eine direkte Aufforderung wird als erfahrungsgemäß nicht erfolgen. Ggf. sollten Sie Kontakt mit der Fahrerlaubnisbehörde aufnehmen und einen Fristaufschub beantragen. Erklären Sie das Missverständnis. Dies führt oftmals zum Erfolg.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Andre Stämmler, Rechtsanwalt
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ein "Umschreiben" des Führerscheins wird Ihnen hier nicht weiterhelfen. Ein ausländischer Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis wird nur anerkannt wenn der Inhaber auch tatsächlich seinen festen Wohnsitz für wenigstens 6 Monate im betreffenden Land hatte.
Sofern noch kein Gutachten vorliegt - ich kann dies aus ihrer Darstellung leider nicht entnehmen - sollten Sie noch ein solches in Auftrag geben lassen. Regelmäßig wird nur von der Behörde auferlegt ein solches einzureichen. Der Betroffene muss sich dann selbst kümmern. Eine direkte Aufforderung wird als erfahrungsgemäß nicht erfolgen. Ggf. sollten Sie Kontakt mit der Fahrerlaubnisbehörde aufnehmen und einen Fristaufschub beantragen. Erklären Sie das Missverständnis. Dies führt oftmals zum Erfolg.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Andre Stämmler, Rechtsanwalt