4. Oktober 2004
|
14:27
Antwort
vonRechtsanwalt Klaus Wille
Waidmarkt 11
50676 Köln
Tel: 0221-79077052
Web: https://www.anwalt-wille.de
E-Mail: anwalt@anwalt-wille.de
hat man den Wirkstoff THc im Blut und fährt ein PKW dann stellt dies grds. eine Ordnungswidrigkeit dar.
Eine geringe Menge ist m.E. in Baden Württemberg ab 3 Gramm überschritten.
Ein Begrenzung wie es für den Alkohol die Promillegrenze ist, gibt es dafür aber nicht, weil nicht wissenschaftlich feststeht, bei welcher Menge Fahruntüchtigkeit gegeben ist.
Werden Sie erwischt, dann kann dies ein Fahrverbot von drei Monaten und ein Bußgeld zur Folge haben. Bei Drogenkonsum geht man davon aus, daß man nicht geeignet ist ein Fahrzeug zu führen.
Daher sollten Sie sich mit einem Anwalt in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt
-----------------------
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt
---------------------------------------------
Rechtsanwalt Klaus Wille
Breite Straße 147 - 151
50667 Köln
Telefon: 0221/ 272 4745
Telefax: 0221/ 272 4747
http://www.anwalt-wille.de
anwalt@anwalt-wille.de
Rechtsanwalt Klaus Wille