Weender Landstraße 1
37073 Göttingen
Tel.: 0551 – 79 77 666
Fax: 0551 – 79 77 667
E-mail: filler@goettingen-recht.de
In Beantwortung Ihrer Fragen teile ich Ihnen folgendes mit:
Sie möchten sich als deutscher Staatsbüger im UK niederlassen und die dortige Staatsangehörigkeit annehmen. Dies sind zwei unterschiedliche Sachverhalte.
Die Voraussetzungen für eine Einbürgerung dürften an dieser Stelle noch nicht vorliegen.
Die Voraussetzungen für eine Einwanderung – Niederlassung in den UK – mit hoher Wahrscheinlichkeit schon. Hierfür müssen Sie allerdings in der Lage sein. Für Ihren Unterhalt aufzukommen.
Auch in den UK gilt die Niederlassungsfreiheit nach dem EWG/EU-Vertrag. Danach dürfen Sie sich in den UK niederlassen, um dort selbständig oder unselbständig zu arbeiten.
Für die formalen Voraussetzungen und das Verfahren kann ich Sie an die Botschaft des UK in Berlin: http://www.britbot.de verweisen.
Das Formular für die Einwanderung finden Sie unter dem link: http://www.britbot.de/en/consular/visas/vaf2_settlement.pdf
Durch die Niederlassung in den UK verlieren Sie weder Ihre deutsche Staatsangehörigkeit noch Ihren Namen. Mit dem Personalausweis und Reisepass können Sie jederzeit wieder nach Deutschland einreisen.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
(Regine Filler)
Rechtsanwältin
Sehr geehrte Frau Filler,
ich habe vor mich dort selbständig zu machen, eine Büroadresse ist bereits vorhanden, darf ich diese Adresse denn ohne weiteres auf Briefbögen und ähnlichem sowohl als Gewerblich- und Privatadresse angeben?
Sie sollten zunächst die Voraussetzungen für die ausländerrechtliche Voraussetzungen für die Niederlassung erfüllen, sprich den enstprechenden Antrag bereits in Deutschland stellen. die Genehmigung sollte kurzfristig erfolgen, zumindest ist dies bei Anträgen nach Deutschland völlig unproblematisch.
Wenn Sie dann den Wohnsitz und geschäftssiutz tatsächlich innehaben, könne Sie ihn auch auf dem Geschäftspapier angeben. Im privaten Bereich können Sie im Prinzip verfahren, wie es ihnen beleibt, natürlich müssen Sie sich dabei an die in England an die geltenden Gesetze halten
Mit freundlichen Grüßen
Filler