arbeitsvertrag unterschreiben ?

| 20. Februar 2009 19:31 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


13:36
Hallo,
bin in verzwickter Lage, habe bei 2 Firmen Vorstellungsgespräche und Probearbeiten überstanden Bei A - (beginn im April)
bei B- (beginn im März) würde lieber bei B arbeiten nun hat sich A gemeldet und möchte mich einstellen.
meine Frage:
Wenn ich bei A (Beginn April) unterschreibe und wenige Tage später von B (Beginn März) ein Arbeitsvertrag bekomme, kann ich A einfach Kündigen noch vor arbeitsantritt??
Muss ich was dabei beachten?
mfg
20. Februar 2009 | 19:42

Antwort

von


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01277 Dresden
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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Ihre Anfrage wie folgt beantworten:

Eine Kündigung vor Arbeitsantritt ist meist in den Verträgen ausgeschlossen und nicht möglich. Es gilt die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist. Zu Beginn des Arbeitsverhältnisses wird meist eine Probezeit von 6 Monaten mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen vereinbart. Sie könnten dann erst kündigen.

Sie können aber nicht zum Aufnahme des Arbeitsverhältnisses bei „A“ gezwungen werden. Allenfalls Schadenersatzansprüche könnte er geltend machen. Diese müssen jedoch nachgewiesen werden und ist praktisch sehr schwierig.

Somit sollten Sie „A“ mitteilen, dass Sie den Vertrag nicht erfüllen werden, so bald Sie es wissen. Ab diesem Zeitpunkt kann „A“ dann eine neue Arbeitskraft suchen und es wird wenig Raum für Schadenersatzansprüche sein.

Ich hoffe meine Antwort genügt Ihnen für eine erste Orientierung im Rahmen der Erstberatung und ich darf darauf hinweisen, dass meine Ausführungen auf Ihrer Sachverhaltsdarstellung beruhen.

Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc..


Mit vorzüglicher Hochachtung

Simone Sperling
Rechtsanwältin

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Rückfrage vom Fragesteller 20. Februar 2009 | 20:45

Ich habe eine Nachfrage :
Firma A ruft mich anfang nächste Woche an und möchte telefonisch weiter Einzelheiten mit mir absprechen absprechen (für arbeit im April) - wenn ich "erstmal" telefonisch zu sage - ist das gleich ein Arbeitsvertragsabschluß?
Vielen Dank für ihre schnelle Antwort
mfg

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 21. Februar 2009 | 13:36

Die telefonische Zusage kann ein Vertragsabschluss sein. Jedoch ist im Nachgang auch hier wieder die Problematik des Nachweises zu beachten.

Bewertung des Fragestellers 21. Februar 2009 | 11:32

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