10. September 2019
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16:37
Antwort
vonRechtsanwältin Doreen Prochnow
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Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ihr Bauchgefühl ist richtig, der Verkäufer muss die Ware zurücknehmen und Sie haben Wertersatz ( Reinigung, Preisminderung) zu leisten.
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, einen online-Kaufvertrag zu widerrufen ( §§312, 312 c, 355, 356 BGB).
Rechtsfolge eines Widerrufs ist , dass die gegenseitig jeweils empfangenen Leistungen zurück zu gewähren sind ( § 357 BGB).
Dieses Recht ist zunächst unabhängig vom Zustand der zurückgesendeten Waren, sprich es muss auch benutzte oder beschmutzte Ware zurückgenommen werden.
Aber gem. § 357 Abs. 7 BGB kann der Verkäufer angemessenen Wertersatz für die Ware verlangen, wenn diese nicht mehr neuwertig ist und dieser Zustand auf einen zur Prüfung nicht erforderlichen Umgang mit der Sache beruht und der Käufer über sein Widerrufsrecht umfassend belehrt wurde, also auch über die Pflicht zum Wertersatz bei Wertverlust durch seinen Umgang mit der Ware.
§ 357 Abs. 7 BGB lautet entsprechend:
Der Verbraucher hat Wertersatz für einen Wertverlust der Ware zu leisten, wenn
1.der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war, und
2.der Unternehmer den Verbraucher nach Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch über sein Widerrufsrecht unterrichtet hat, was in der Regel mit dem Standardformular geschieht. Deswegen unterstelle ich hier die erfolgte Belehrung.
Zunächst ist also festzuhalten, dass trotz Katzenhaaren eine Rücknahme nicht verwehrt werden kann. Sollten die Katzenhaare zu einem Wertverlust ( geringerer Verkaufspreis "B-Ware"; schwierigerer Absatz) führen, was der Verkäufer zu beweisen hätte, so kann Wertersatz von Ihnen verlangt werden. Dieser hat sich nach den tatsächlichen Verlust zu richten, der Verkäufer müsste bei einem 100% -Wertersatz (der nicht Rücknahme der Ware) also beweisen, dass die Ware unverkäuflich ist. Dies ist nur aufgrund ein paar Katzenhaare wohl kaum der Fall, allenfalls kann hier meines Erachtens eine Preisminderung eintreten und dementsprechend an Sie weitergegeben werden.
Fazit: Der Verkäufer muss die Ware zurücknehmen, aber Sie haben einen Wertersatz ( Preisminderung, Reinigungskosten) zu tragen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Doreen Prochnow
(Rechtsanwältin)
Rechtsanwältin Doreen Prochnow