Zahnarzt, statt vereinbarter Teilkrone wurde eine Vollkrone gemacht + Schmerzen

1. Oktober 2024 14:19 |
Preis: 40,00 € |

Medizinrecht


Beantwortet von


21:25
Hallo,
ein Backenzahn musste gemacht werden und es wurde mir eine Teilkrone empfohlen, womit ich einverstanden war. Bei einem erneuten Besuch schwenkte dann die Zahnärztin um und meinte eine Vollkrone sei doch optischer viel schöner. Ich meinte, mir ist der Erhaltung von so viel Zahn wie möglich wichtiger. Sie blieb jedoch dabei mich weiter überreden zu wollen eine Vollkrone zu machen. Ich wollte auf keinen Fall eine Vollkrone und meldete mich danach einfach nicht mehr. Dann fragte man bei mir nach wie es denn mit einem Termin aussehe, dann sagte ich, ich möchte keine Vollkrone haben (alles in mir sagte, ich möchte nur eine Teilkrone), sondern eine Teilkrone. Das wurde weitergegeben und ich hatte telefonisch ein Gespräch mit der Zahnärztin, die dann sagte, sie könne auch eine Teilkrone machen. Sie hatte aber bereits den Heil- und Kostenplan zur Krankenkasse geschickt mit der Vollkrone, dieser wurde aber abgeändert und dann zur Krankenkasse geschickt.
Nach der Behandlung war ich dann "beeindruckt" von der heutigen Technik, dass man ja gar keinen Rand sieht und es perfekt "verblendet" sei. Ich hatte zuvor weder eine Teil- noch Vollkrone. Ich begriff nicht, dass ich eine Vollkrone hatte. Dies wurde mir auch zu keinem Zeitpunkt mitgeteilt.
Ich hatte zudem Schmerzen beim Aufbeißen, konnte nicht richtig essen. Ich war seit der Behandlung auch ständig krank, so wie ich es von mir gar nicht kannte krank zu sein und ließ auf eigenen Wunsch die Krone entfernen und es wurde ein Provisorium eingesetzt (danach ging es mir gesundheitlich wieder besser, es wird eine Art Unverträglichkeit vermutet). Als dieses dann eines Tages raus fiel, begriff ich, dass ich keine Teilkrone habe, sondern dass mir der komplette Zahn weggeschliffen wurde und eine Vollkrone gemacht worden ist. Wobei ich die erhöhten Kosten einer Teilkrone gezahlt habe (die Zahnärztin meinte eine Vollkrone sei günstiger). Ich hab ein Gutachten erstellen lassen, dass nicht wie vereinbart eine Teilkrone gemacht worden ist. Ich werde zu der Zahnärztin nie wieder gehen, ich habe absolut kein Vertrauen in ihr, es sind noch weitere Dinge in der Kommunikation gewesen, die mich davon definitiv absehen lassen.

FRAGE: Lohnt es sich anwaltlich dagegen vorzugehen?
Ich muss jetzt zu einem anderen Zahnarzt gehen + zu einem der Erfahrung mit Angstpatienten hat, ich hatte vorher schon Ängste, die sind dadurch jedoch noch größer geworden. Das heißt ich muss nochmal eine Krone bezahlen + sogar die Behandlung des Zahnes, weil der Zahnarzt jetzt meinte, der wäre entzündet und müsste behandelt werden bevor die Wurzel abstirbt bzw. es müsste eine Wurzelbehandlung gemacht werden. Etwas was mir die andere Zahnärztin nie gesagt hatte, dass man evtl. eine Wurzelbehandlung machen müsse. Sie meinte immer nur abwarten, dass es besser wird. Der neue Zahnarzt meinte der Zahn hätte durch den Komplettschliff ein Trauma entwickelt und hätte sich deshalb so entwickelt. Meiner Meinung wäre das mit einer Teilbeschleifung nicht passiert. Das kann man jedoch logischerweise nicht beweisen, sonder ist mein persönliches Bauchgefühl.

Würde ich so viel Schadensersatz erhalten, dass sich ein Weg zum Anwalt lohnt? Mit was für einen Schadensersatz könnte ich rechnen? Ich hoffe sie können mir weiterhelfen.

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
1. Oktober 2024 | 15:02

Antwort

von


(1137)
Wiesenstraße 28
90443 Nürnberg
Tel: 015785075264
Web: https://www.kanzlei-ahmadi.de
E-Mail: info@kanzlei-ahmadi.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

In Ihrem Fall gibt es mehrere Aspekte, die rechtlich relevant sind und die Möglichkeit eines Schadensersatzanspruchs nahelegen könnten:


1. **Vertragsverletzung**: Sie haben ausdrücklich eine Teilkrone gewünscht, aber eine Vollkrone erhalten. Dies stellt eine Abweichung von der vereinbarten Leistung dar.


2. **Aufklärungspflicht**: Die Zahnärztin hätte Sie über die Änderung des Behandlungsplans und die damit verbundenen Risiken und Kosten aufklären müssen. Eine fehlende oder unzureichende Aufklärung kann eine Pflichtverletzung darstellen.


3. **Gesundheitliche Beeinträchtigungen**: Die gesundheitlichen Probleme, die Sie nach der Behandlung hatten, könnten auf die Vollkrone zurückzuführen sein. Wenn dies durch ein Gutachten bestätigt wird, könnte dies einen Schadensersatzanspruch begründen.


4. **Vertrauensverlust**: Ihr Vertrauensverlust in die Zahnärztin und die Notwendigkeit, einen anderen Zahnarzt aufzusuchen, könnten ebenfalls berücksichtigt werden.


5. **Kosten**: Sie haben für eine Teilkrone bezahlt, aber eine Vollkrone erhalten. Die Differenz könnte erstattungsfähig sein, ebenso wie die Kosten für die notwendige Nachbehandlung.


**Schadensersatzhöhe**: Die Höhe des Schadensersatzes hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Kosten für die Nachbehandlung, die gesundheitlichen Beeinträchtigungen und der Vertrauensverlust. Ein Gutachten kann helfen, den Schaden zu quantifizieren.



**Empfehlung**: Es könnte sich lohnen, anwaltlich gegen die Zahnärztin vorzugehen, insbesondere wenn ein Gutachten die fehlerhafte Behandlung bestätigt. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen und die Höhe des Schadensersatzes zu bestimmen. Sie sollten daher am besten zunächst eine Erstberatung bei einem Fachanwalt für Medizinrecht aus Ihrer Nähe vereinbarten und alle relevanten Unterlagen, wie den ursprünglichen Heil- und Kostenplan, das Gutachten und die Korrespondenz mit der Zahnärztin, zu sammeln und dem Anwalt vorlegen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 1. Oktober 2024 | 21:15

Sehr geehrter Herr Ahmadi,

vielen Dank für ihre Antwort. Ich hätte zu der Frage noch eine Nachfrage, weil sie eben auch der springende Punkt ist, ob ich nun zu einem Anwalt gehe und dort auch nochmal Geld bezahle oder nicht. Ich möchte nicht unnötig noch weiter Geld für diesen Fall ausgeben:

"Würde ich so viel Schadensersatz erhalten, dass sich ein Weg zum Anwalt lohnt? Mit was für einen Schadensersatz könnte ich rechnen? "

Sie haben geschrieben, dass die Höhe von verschiedenen Faktoren abhängt.
Dass die Zahnärztin statt einer Teilkrone eine Vollkrone gemacht hat ist Fakt, dafür hab ich auch ein Gutachten. Vertrauensverlust ist meines Erachtens dadurch auch schon klar und dass dadurch keine weitere Behandlung bei ihr möglich ist (es sind auch noch weitere Dinge passiert, das würde aber den Rahmen hier sprengen).

Ich will mindestens mein Geld für die Krone zurück, weil ich diese ja noch einmal bei einem anderen Zahnarzt anfertigen lassen muss + etwaige Folgekosten (wobei ich da denke, dass ich damit nicht durchkommen werde, weil es von einem Aussenstehenden reine Spekulation ist, dass durch die Vollkrone bzw. dem Komplettabschliff die Beschwerden verursacht worden sind.)

Die Krone hat mich ca. 800€ gekostet (laut Rechnung eine Teilkrone). Die hätte ich gern zurück, weil ich ja jetzt zu einem anderen Zahnarzt gehen muss (weil das Vertrauensverhältnis komplett weg ist) und dort nochmal für die Anfertigung einen ähnlichen Preis zahlen muss.

Wenn Sie da noch etwas genauer antworten könnten, wäre ich sehr dankbar.
Also wie hoch sind die Chancen realistisch gesehen, dass ich von der Zahnärztin das Geld zurück bekomme + was würde mich ein Antwalt für diesen Fall in etwa kosten? Es würde ja evtl. erst einmal ein Briefwechsel hin und her statt finden.

Nochmals vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 1. Oktober 2024 | 21:25

Danke für Ihre Rückfrage. Wenn es nur um 800 € geht, lohnt sich die Klage nicht sonderlich. Es würde sich vllt lohnen wenn jetzt durch die weitere Behandlung nochmal Kosten entstehen. Da der Anspruch hier aber relativ sicher ist, könnten Sie versuchen die Zahnärztin trotzdem zur Zahlung der Mehrkosten aufzufordern und darauf hinweisen, dass Sie bei Nichtzahlung rechtliche einleiten werden. Sie können das Ganze dann einem Inkassobüro geben. Diese schicken relativ kostengünstig mehrerr Zahlungsaufforderungen raus und beantragen auch einen Mahnbescheid. Häufig arbeiten die Inkassobüros auch mit Anwälten zusammen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt

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