Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:
Für mich stellt dies, bezogen auf den Mietpreis, einen klaren Fall des Mietwuchers dar, da der Mietpreis ca. doppelt so hoch ist wie die
ortsübliche Vergleichsmiete.
Die obergerichtliche Rechtsprechung bestätigt den Mietwucher dann, wenn der Mietpreis mindestens 50 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.
Zusätzlich muss aber, um von Mietwucher zu sprechen, bei Ihnen im Zeitpunkt der Anmietung der Wohnung bzw. der
Wohnungssuche eine Zwangslage vorgelegen haben. Konkret liegt eine solche Zwangslage dann vor, wenn in Ihrer Stadt (ganze Stadt Aachen) ein erheblicher Mangel an Mietwohnungen vorgelegen hat und Sie aufgrund dessen auf diese überteuerte Wohnung zurückgegriffen haben.
Die Voraussetzung (Zwangslage) muss also bei Ihnen zusätzlich vorgelegen haben, um nun Ansprüche gegen den Vermieter geltend zu machen.
Sofern diese Voraussetzungen vorliegen, gilt folgendes:
Die Rechtsprechung beurteilt die Rechtsfolgen des Mietwuchers unterschiedlich. Manche Obergerichte halten ein solches Mietverhältnis
per se für nichtig, § 138 BGB, andere räumen dem Mieter ein Sonderkündigungsrecht ein. Beides hat aber zur Konsequenz, dass Sie das Mietverhältnis aus wichtigem Grunde kündigen könnten und darüber hinaus unter Umständen auch noch die bislang zu viel gezahlte Miete zurückverlangen könnten.
Es muss aber, und darauf muss ich nochmals hinweisen, in Ihrem Fall konkret der besagte Mangelfall (Zwangslage) vorgelegen haben, was Sie im Streitfall auch beweisen müssten.
Gerne kann ich Sie gegen den Vermieter vertreten. In diesem Fall bitte ich Sie, mir eine separate E-Mail zu schicken. Ich würde mich dann mit Ihnen in Verbindung setzen.
Bei Rückfragen, insbesondere zur Zwangslage, nutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.
Ich hoffe, Ihnen einen Überblick verschafft und Ihre Fragen beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Zimmlinghaus,
vielen Dank für Ihre ausführliche Beratung.
Damals war ich noch neu hier im Lande und der Vermieter hat das ausgebeutet. In Aachen gibt es viele Studenten und die Wohnräume sind generell knapp. Können Sie mir ein Bespiel von einem Beweis geben?
und könnte ich einfach jetzt selber kündigen, ausziehen und keine Miete mehr zahlen? und wenn der Vermieter sagt hey was ist los, dann sag ich, Sie haben uns ausgebeutet, ich werde Sie verklagen? Ich habe nur Angst, dass das ganze sehr lange dann dauern wird, wenn wir mit dem Fall zum Gericht gehen.
Viele Grüße,
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Rückfrage wie folgt:
Sie müssen schon konkret nachweisen, dass Sie selbst in der Zwangslage waren und quasi "aus der Not heraus" die Wohnung genommen haben. Beispielsweise müssten Sie im Streitfall darlegen, welche Bemühungen Sie konkret unternommen haben, um eine Wohnung zu finden. Der allgemeine Vortrag, dass der Wohnungsmarkt ausgedünnt ist, wird voraussichtlich nicht genügen.
Nur dann, wenn Sie die Zwangslage in Ihrem konkreten Fall beweisen können, wären Kündigung etc. möglich. Ansonsten laufen Sie Gefahr weiterer Kosten für einen verlorenen Prozess.
Ich hoffe, Ihre Rückfrage beantwortet zu haben und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute in der Sache.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt