8. Januar 2025
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13:17
Antwort
vonRechtsanwalt Raphael Fork
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44145 Dortmund
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Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage , die ich Ihnen wie folgt beantworte:
Frage 1:
"Wie kann ich in meiner Situation am besten und schnellsten ausziehen?"
Das dürfte sinnvollerweise so am besten gelingen:
1. Neue bezahlbare und Ihren Ansprüchen genügende Wohnung finden und Mietvertrag unterzeichnen
2. Alte Wohnung wirksam so kündigen, dass keine Doppelmiete anfällt
3. Alle anfallenden Formalien und Abläufe so regeln, dass es später nicht deswegen stressig wird
4. Umziehen, wobei Sie die Umzugskosten allein werden tragen müssen
Frage 2:
"Frage ist jetzt, wie das mit der Finanzierung aussieht. Würde das BAföG-Amt die Miete übernommen (falls ja, bis wie viel Euro, falls es da eine Grenze gibt)?"
Das BAföG deckt grundsätzlich den Lebensunterhalt während des Studiums, und es gibt auch einen Anteil für Unterkunftskosten. Die Höhe der Unterkunftskosten, die durch BAföG übernommen werden, sind pauschaliert, was in § 13 BAföG geregelt ist. Die Höhe der Pauschale beträgt derzeit 380 €.
Weitergehende nützliche Hinweise dazu finden Sie u.a. unter:
https://www.haufe.de/immobilien/entwicklung-vermarktung/marktanalysen/studentisches-wohnen-die-lage-spitzt-sich-zu_84324_468404.html
Frage 3:
"Wie sieht das doch aus, falls das Studium länger dauern sollte, könnte ich dann Bürgergeld o.ä. (z.B. Wohngeld) beziehen, um die Wohnung weiterhin finanzieren zu können?"
Der Bezug von Wohngeld wäre dann grundsätzlich möglich, der Bezug von Bürgergeld nicht, da Studenten wegen § 7 V SGB II grundsätzlich nicht leistungsberechtigt sind. In Härtefällen kommt womöglich eine darlehnsweise Übernahme der Kosten in Betracht, § 27 SGB II.
Frage 4:
"Oder wie sieht das aus, falls ich nach einem Jahr Master merken sollte, das ist nichts für mich? Kann ich dann Bürgergeld o.ä. beziehen, bis ich einer Arbeit nachgehe und dann, wie die meisten, mit dem Vollzeitjob die Miete bezahle?"
Sobald Sie nicht mehr in einem Studium eingeschrieben sind, sind Sie für den Arbeitsmarkt voll verfügbar und können dann selbstverständlich bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen Bürgergeld beantragen.
Mit freundlichen Grüßen aus Dortmund
Raphael Fork
-Rechtsanwalt-
Rechtsanwalt Raphael Fork