Widersprüchliche Nutzungsbedingungen auf Sex-Chat Seite Flingster/Dirtyroulette

| 18. April 2025 14:28 |
Preis: 47,00 € |

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von


15:36

Zusammenfassung

§ 15 StGB: „Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht."

Sehr geehrte Anwälte,

leider beschäftigt mich gerade noch ein rechtliches Anliegen, welches mir etwas widersprüchlich vorkommt. Vor Jahren habe ich einmal die Erwachsenenseite "Dirtyroulette" bzw "Fingster" genutzt, deren Auslegung auf Erwachsene und auf SexChats liegt, wie sie selbst beschreiben:

"Live sex cams and adult chat for free. Dirtyroulette is an anonymous nude cam site for random sex chat with thousands of naked girls and guys".

Die Seite Flingster, welche quasi die selbe Seite ist, wie die vorher genannte Seite Dirtyroulette, beschreibt sich ebenfalls als eine Seite mit "Sex" und "Nude Chat"

Nun finden sich auf beiden Seiten allerdings in den Nutzungsbedinungen widersprüchliche Aussagen über die erlaubte Nutzung der Seite, so wird beispielsweise in den Nutzungsbedinungen von Dirtyroulette geschrieben, eine Darstellung von Nacktheit sei untersagt:

"By contributing information in or otherwise using any communications service, or other interactive service that may be available to you on or through this Service, you agree that you will not upload, share, post, or otherwise distribute or facilitate distribution of any content — including text, communications, software, images, sounds, data, or other information — that:

Is unlawful, threatening, abusive, harassing, defamatory, libelous, deceptive, fraudulent, invasive of another’s privacy, tortious, contains descriptions of nudity or simulates sexual acts, or otherwise violates our rules or policies;"

Dies steht ja im Kontrast zur Auslegung der Seite, ebenso lässt sich auch in Flingsters Bedinungen finden:

"User Contributions must not: Promote sexually explicit or pornographic material, violence, or discrimination based on race, sex, religion, nationality, disability, sexual orientation, or age."

Da ich davon ausging, dass die Seite primär auf Sexchats ausgelegt ist und auch ab 18 Jahre freigegeben ist, habe ich mich einmalig vor vier Jahren auf dieser Seite nackt gezeigt.

Nun frage ich mich, drohen mir dadurch Konsequenzen, und falls ja, welcher Art?

Ich bin nun etwas besorgt und verwirrt über die Nutzung der Seite.

Vielleicht können Sie mir hier eine rechtliche Einschätzung geben.

Besten Dank und viele Grüße
18. April 2025 | 15:01

Antwort

von


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E-Mail: ra-w.burgmer@online.de
Gerne zu Ihren Bedenken:

Widersprüchliche und/oder undurchsichtige Vertragsbedingungen in AGB gehen nach dt. Recht stets zum Nachteil des Anbieters aus.

Da Sie im Übrigen weder wissentlich noch mit sog. Eventualvorsatz in Bezug auf den strafrechtlichen Schutz Jugendlicher gehandelt hätten, haben Sie nach 4 Jahren auch keinerlei strafprozessuale oder polizeilich Maßnahmen zu befürchten. Ihre Sorgen sind völlig unbegründet und fern jeder verständigen anderslautenden Abwägung.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer

Rückfrage vom Fragesteller 18. April 2025 | 15:22

Sehr geehrter Herr Burgmer,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ihrer rechtlicher Einschätzung entnehme ich daher, dass mir durch die einmalige Nutzung besagter Website "dirtyroulette" und der damit verbundenen Darstellung von Nacktheit keinerlei rechtliche Konsequenzen drohen? Unabhängig von den vergangenen Jahren, wäre es also auch seinerzeit 2021 keine Straftat gewesen?

Mir wird der Vorfall definitiv eine Lehre sein, und werde besagte und ähnliche Plattformen nicht mehr aufsuchen.

Beste Grüße und vielen Dank für Ihre kompetente Einschätzung der Sachlage!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 18. April 2025 | 15:36

Gerne zu Ihrer Nachfrage:

Auch seinerzeit (2021) galt schon der oben zitierte § 15 StGB. Mithin wäre auch damals nur Vorsatz strafbar gewesen. Vergessen Sie das Ganze; Sie haben nichts zu befürchten!
Ihnen das Beste,
Ihr
Willy Burgmer
- Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 18. April 2025 | 15:41

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

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"Herr Burgmer hat schnell, kompetent und einfühlsam die rechtlichen Sorgen beseitigt und eine wirklich beruhigende und professionelle Beratung gegeben. Vielen Dank für Ihre Einschätzung! Sollten irgendwann noch einmal rechtliche Bedenken auftauchen, weiß ich, an wen ich mich wenden kann!"
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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 18. April 2025
5/5.0

Herr Burgmer hat schnell, kompetent und einfühlsam die rechtlichen Sorgen beseitigt und eine wirklich beruhigende und professionelle Beratung gegeben. Vielen Dank für Ihre Einschätzung! Sollten irgendwann noch einmal rechtliche Bedenken auftauchen, weiß ich, an wen ich mich wenden kann!


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