17. Dezember 2020
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17:28
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
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E-Mail: info@jan-wilking.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Eine Bank schuldet Schadensersatz, wenn sie eine nicht valutierte Grundschuld nicht freigibt (BGH, Urteil vom 19.4.2013, Az. V ZR 47/12). Wenn der Grundschuldbrief in Ihrem Fall zunächst rechtmäßig im Besitz der Bank war und die Bank nicht darlegen kann, dass der Brief vertragsgemäß an Ihre Eltern herausgegeben wurde, haftet sie bei Nichtherausgabe (z.B. wegen Nichtauffinden des Briefes) für den dadurch entstehenden Schaden (Kosten des Aufgebotsverfahren und Verzögerungsschaden).
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Jan Wilking