Antwort
vonRechtsanwalt Raphael Fork
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vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes im Rahmen einer ersten rechtlichen Einschätzung wie folgt beantworte:
Frage 1:
" Ich möchte nun wissen, wem das Geld aus der Kaffeekasse rein rechtlich gehört ?"
Nach Ihrer Schilderung ist unklar, ob die Kasse allein aus Schenkungen der Patienten oder aus Schenkungen der Patienten + regelmäßigen Einlagen der Mitarbeiter oder nur aus Einlagen der Mitarbeiter gespeist wurde.
Aber eigentlich ist dies egal, denn über diese Frage könnte man vermutlich eine Doktorarbeit schreiben ohne dass dies jedoch in der Sache nützlich wäre.
Denn klar ist jedenfalls, dass das Geld nicht der Verwalterin und den 3 "Mitessern" gehörte.
Meine Ansicht dazu wäre, dass sich hier eine sog. BGB Gesellschaft gem. §§ 705 ff. BGB handeln könnte, wenn die Mitarbeiter auch eigene Beträge geleistet haben. Dann wäre nach § 722 I BGB aufzuteilen, also gleichmäßig nach Köpfen. Wobei sich die Frage stellt, wie später dazu kommende Gesellschafter zu beteiligen sind ( voller Ateil oder zeitanteilig).
Frage 2:
"und ob so ein Verhalten eine Anmahnung rechtfertigt ?"
Jein.
Die Mitarbeiterin hatte sicherlich nicht den besten Einfall, den Inhalt der Kaffekasse - womöglich noch unter Geheimhaltung vor den anderen 3 Mitarbeitern - mit den weiteren 3 Mitarbeitern zu "verspeisen".
Hier würde sich dann auch wieder die Frage stellen, welchen konkreten Anteil gerade die erst 3 Monate beschäftigten Mitarbeiter im Zeitpunkt des Essens gehabt haben.
Nachteilig ist sicher auch, dass keine konkrete Betriebsvereinbarung existierte, die das Thema Kaffekasse verbindlich regelte. Denn hierdurch hätte man ihr eine klare Richtline in Bezug auf die Kasse aufzeigen können.
Folgende solaomonische Lösung würde sich vorliegend anbieten:
-) Verzicht auf die Abmahnung
-) Zusammensetzen aller Betroffenen und Erarbeitung einer Betriebsvereinbarung zum Thema Kaffekasse im konstruktiven Zwiegespräch.
-) Der Kassenstand zum Zeitpunkt des Essens wird fiktiv unter allen Mitarbeitern aufgeteilt.
Den Differenzbetrag erstattet die Verwalterin ( eventuell unterstützt durch die 3 "Mitesser" sofern noch im Betrieb vorhanden).
-) die Kasse wird zukünftig 2 Personen gemeinsam zur Verwaltung und gegenseitigen Kontrolle übertragen
-) die Kasse wird einmal im Jahr für eine gemeinschaftliche Aktion untereinander aufgeteilt
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork, Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Raphael Fork
Sehr geehrter Herr Fork,
zunächst möchte ich mich ganz herzlich für ihre schnelle und kompetente Antwort bedanken!
Um den Sachverhalt zu verdeutlichen möchte ich hinzufügen, dass unsere Kaffeekasse nur von zufriedenen Patienten und von unserer Chefin gespeist wird. Es gibt und gab auch immer ganz klare und verbindliche Richtlinien bezüglich der Anwendung bzw. Aufteilung des Geldes.
Diese Richtlinien wurden vom gesamten Team erstellt. Ändert dieser Sachverhalt etwas an den Besitzverhältnissen oder meiner Absicht, als leitende Angestellte, eine Abmahnung zu verschicken? Nach meinem Ermessen ist das Vertrauensverhältnis gestört.
Mit freundlichen Grüßen
Frage 1:
"Diese Richtlinien wurden vom gesamten Team erstellt. Ändert dieser Sachverhalt etwas an den Besitzverhältnissen oder meiner Absicht, als leitende Angestellte, eine Abmahnung zu verschicken?"
Wenn es klare Richtlinien gab, dann hat sich die Verwalterin natürlich abredewidrig verhalten, wenn sich sich hiervon abweichend verhalten hat.
In diesem Fall wäre auch eine Abmahnung angezeigt.