9. Juni 2006
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17:18
Antwort
vonRechtsanwalt Elmar Dolscius
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gerne beantworte ich Ihre Frage summarisch in der gewünschten Kürze auf der Basis der mitgeteilten Informationen.
1. Versandkosten sind nirgends geregelt. Sie können also ansetzen, was Sie wollen. Speziell bei einer Internetauktion erklärt sich der Bieter mti den Versandkosten einverstanden, wenn er bietet. Nur ändern dürfen Sie die Kosten im Nachhinein nicht.
2. Sie können alles reinrechnen, was Sie wollen, solange der Bieter es akzeptiert. Bspw. sind Sie gesetzlich dafür verantwortlich, dass die Ware unbeschädigt beim Käufer ankommt (sog. Verbrauchsgüterkauf). Wenn Sie dafür etwas berechnen, zB für versicherten Versand, zahlt der Käufer etwas, dass ihn eigentlich nichts angeht. Wenn er aber bietet, hat er Ihre Bedingungen akzeptiert.
Daher kann ich Ihnen nur den Rat geben, verantwortungsvoll mit diesen Möglichkeiten umzugehen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste rechtliche Orientierung geben.
Mit freundlichen Grüßen
Elmar Dolscius
Rechtsanwalt