Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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nur bei einer Kündigung muss innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Dies können Sie selbst machen, oder durch einen Rechtsanwalt (empfohlen).
Sie brauchen bis dahin keinen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Auch brauchen Sie weder zum Betriebsrat noch zur HR gehen, da dies im Rahmen der Klage bereits geprüft wird.
Die Anwaltskosten zahlt jeder selbst in der ersten Instanz, unabhängig von Gewinnen oder Verlieren, auch wenn Sie der Arbeitgeber bedroht hat. Hier könnten Sie höchstens eine Strafanzeige erwägen.
Sie sollten schnellstmöglich mit der Arbeitsagentur in Verbindung treten, denen auch sagen, dass Sie gekündigt wurden und Sie aber klage dagegen einreichen. Sie bekommen dann am Ende, wenn die klage erfolgreich ist, das Gehalt vom Arbeitgeber nachgezahlt, solange erhalten Sie Übergangsgeld vom Jobcenter.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Hallo Herr Hoffmeyer,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Wast bedeutet Übergangsgeld vom Jobcenter?
Heißt es, das ich weitehin woanders arbeiten muss oder bekomme eine bestimmte Summe bis das Gericht eine Entscheidung eintrifft? Wie hoch könnte es maximum sein?
Ich würde SIe gerne kontaktieren bezgl. die nächste Schritten natürlich muss sehen wie es abläuft.
Vielen Dank
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie erhalten im Zeitraum, in dem der Arbeitgeber nicht mehr zahlt, auch Unterstützung vom Arbeitsamt.
Diese liegt dann im Bereich von 2/3 des Gehaltes (Arbeitslosengeld 1).
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall weitere rechtliche Hilfe brauchen sollten, schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin bei kostenfreien Nachfragen zur Verfügung stehen möchte und unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt