Vorzeitig aus einem Mietvertrag kommen?

| 1. Juli 2009 11:40 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


12:27
Hallo,

ich werde am 1.10.09 anfangen zu studieren und die Zusagen zum Studium kommen so ab dem 07.08.09. Leider sind sobald die Zusangen drausen sind so gut wie alle guten Wohnungen in der Stadt schon weg. Deswegen möchte ich schon jetzt, einen Mietvertrag für den 01.09.09 abschließen. Jedoch kann der Fall eintreten das ich an der Uni nicht genommen werden, was jedoch relativ unwahrscheinlich ist, da ich 0,4 unter dem Numerus Clausus bin.

Jetzt ist die Frage, wie komme ich in dem Fall dass ich nicht bei der Uni genommen werde aus dem Mietvertag raus. Kann ich einen anderen Mieter suchen und dem dann den Mietvertag überschreiben und was würde soetwas kosten?

Wie gut stehen eigentlich die Chancen einen Studienplatz einzuklagen wenn man nicht genommen wird und wie viel kostet sowas in der Regel?

Ich habe noch eine Frage ich wohne momentan Zuhause und bin seit dem 04.06.09 (nach dem Abitur) Arbeitslos, bis zum Studium(1.10.09), kann ich in der Zeit in irgendeiner Form Geld vom Staat bekommen? Sozialhilfe Arbeitslosengeld oder irgendwas in der Art und wo beantrage ich dies?

Danke schon einmal für die Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen


Lukas Spatz
1. Juli 2009 | 11:57

Antwort

von


(2495)
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
E-Mail: reinhard-otto-bielefeld@t-online.de
Guten Tag,

ich möchte Ihre Anfrage auf der Basis Ihrer Schilderung wie folgt beantworten:

Grundsätzlich sind Sie dann, wenn Sie einen Mietvertrag unterschreiben, auch zur Zahlung der Miete verpflichtet und können den Vertrag mit gesetzlicher Frist (3 Monate) kündigen. Einen Anspruch auf vorzeitige Beendigung des Vertrages haben Sie nicht, auch nicht dann, wenn Sie einen Nachmieter präsentieren.

Sie sollten daher mit dem Vermieter Regelungen treffen, sofer der bereit ist, sich darauf einzulassen.

Ansonsten müssen Sie eben riskieren, drei Monate eine Miete zahlen zu müssen, ohne die Wohnung selber nutzen zu können.


Für die Übergangszeit ist es Ihnen zumutbar, arbeiten zu gehen und die Zeit bis zum Studienbeginn über sich selber zu unterhalten.

Mit freundlichen Grüßen


Rückfrage vom Fragesteller 1. Juli 2009 | 12:19

Danke für die schnelle Antwort. Ich habe aber mit der Frage eher gemeint was ist wenn ich einen direkten Mieter anstatt mir finde, also der dann z.b. am 1.9.09 einzieht, sowas wie ein Untermieter? Wenn es sich um einen längeren Mietvertag handelt wäre ja soetwas für mich zwingend notwendig.

Es mag sein das arbeiten für die Übergangszeit zumutbar ist aber kann ich nicht trotzdem etwas bekommen? Wenn ich keine Arbeit finde?

Leider sind Sie nicht auf den Teil eingegangen:
Wie gut stehen eigentlich die Chancen einen Studienplatz einzuklagen wenn man nicht genommen wird und wie viel kostet sowas in der Regel?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 1. Juli 2009 | 12:27

Sehr geehrter Fragesteller,

bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie hier für den Mindesteinsatz keine Klärung aller möglichen Rechtsprobleme erwarten können.
Ihre Nachfragen sind keine Nachfragen, sondern neue Frage, die Sie auch entsprechend mit einem Einsatz versehen sollten.

Zu den Chancen einer Klage auf Zuweisung eines Studienplatzes kann aufgrund fehlender Infos nichts gesagt werden, das wäre Hellseherei.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 1. Juli 2009 | 12:33

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"Für mich ist es immer noch nicht geklärt ob jetzt ein anderer Mieter meinen Mietvertag übernehmen kann(kein Nachmieter) sondern vorzeitige übernahme. Ich dachte die Frage wäre Verständlich gestellt. "
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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 1. Juli 2009
2,8/5.0

Für mich ist es immer noch nicht geklärt ob jetzt ein anderer Mieter meinen Mietvertag übernehmen kann(kein Nachmieter) sondern vorzeitige übernahme. Ich dachte die Frage wäre Verständlich gestellt.


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