Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Das hängt von mehreren Faktoren ab. Als erstes sollten Sie einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag werfen. Enthält dieser Regelungen zur Nebentätigkeit/Selbständigkeit? Eine genaue Überprüfung zur Beantwortung Ihrer Frage müsste grundsätzlich anhand Ihres Arbeitsvertrags vorgenommen werden.
Wenn nein, kann sich dennoch ein Erfordernis einer Genehmigung ergeben, wenn Ihre Tätigkeit in Konkurrenz zu Ihrem Arbeitgeber ausgeübt wird. Diese kann der Arbeitgeber auch grundsätzlich versagen, wenn Interessen des Unternehmens tangiert sind (durch Konkurrenz z.B.).
2. Der Arbeitgeber könnte eine Abmahnung oder gar eine Kündigung aussprechen. Ggf. sucht er auch zuvor das Gespräch mit Ihnen. Ob diese Mittel des AG gerechtfertigt sind bedarf dann jedoch einer Einzelfallprüfung.
3. Die Dauer der Arbeitszeit ist nicht der entscheidende Punkt, sofern Ihre Haupttätigkeit nicht beeinflusst wird. Entscheidend dürfte in Ihrem Fall die Konkurrenzlage sein.
4. Mit einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber.
5. Siehe 2. Ggf. könnten neben den arbeitsrechtlichen Konsequenzen auch zivilrechtliche Ansprüche (Schadensersatz oder UWG Verstoß) hinzukommen. Das kommt dann aber tatsächlich auf die genaue Tätigkeit an und ob Ihrem AG durch Ihre Tätigkeit ein Schaden entstehen kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Sollte sich bei Ihnen akuter Bedarf in der Angelegenheit können Sie gerne Kontakt mit unserer Kanzlei aufnehmen: https://www.kanzlei-zum-roland.de/
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Das hängt von mehreren Faktoren ab. Als erstes sollten Sie einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag werfen. Enthält dieser Regelungen zur Nebentätigkeit/Selbständigkeit? Eine genaue Überprüfung zur Beantwortung Ihrer Frage müsste grundsätzlich anhand Ihres Arbeitsvertrags vorgenommen werden.
Wenn nein, kann sich dennoch ein Erfordernis einer Genehmigung ergeben, wenn Ihre Tätigkeit in Konkurrenz zu Ihrem Arbeitgeber ausgeübt wird. Diese kann der Arbeitgeber auch grundsätzlich versagen, wenn Interessen des Unternehmens tangiert sind (durch Konkurrenz z.B.).
2. Der Arbeitgeber könnte eine Abmahnung oder gar eine Kündigung aussprechen. Ggf. sucht er auch zuvor das Gespräch mit Ihnen. Ob diese Mittel des AG gerechtfertigt sind bedarf dann jedoch einer Einzelfallprüfung.
3. Die Dauer der Arbeitszeit ist nicht der entscheidende Punkt, sofern Ihre Haupttätigkeit nicht beeinflusst wird. Entscheidend dürfte in Ihrem Fall die Konkurrenzlage sein.
4. Mit einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber.
5. Siehe 2. Ggf. könnten neben den arbeitsrechtlichen Konsequenzen auch zivilrechtliche Ansprüche (Schadensersatz oder UWG Verstoß) hinzukommen. Das kommt dann aber tatsächlich auf die genaue Tätigkeit an und ob Ihrem AG durch Ihre Tätigkeit ein Schaden entstehen kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Sollte sich bei Ihnen akuter Bedarf in der Angelegenheit können Sie gerne Kontakt mit unserer Kanzlei aufnehmen: https://www.kanzlei-zum-roland.de/
Mit freundlichen Grüßen