Sehr geehrter Fragesteller,
ich bedanke mich für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Schilderung und Ihres Einsatzes gerne wie folgt Stellung nehme:
I. Nach Ihren Angaben endet der in Rede stehende Mobilfunkvertrag aufgrund Ihrer Kündigung zum 20.02.2009. Daß Sie eine entsprechende Kündigung ausgeprochen haben, läßt sich durch Vorlage der Kündigungsbestätigung, die Ihnen der Anbieter hat zukommen lassen, leicht beweisen.
Wenn der Anbieter Sie gleichwohl über den 20.02.2009 hinaus in Anspruch nehmen (und eine Rufnummernportierung unterlassen) will, so muß er beweisen, daß Sie die Kündigung "widerrufen" haben. Dies dürfte nach Ihren Angaben nicht gelingen, zumal der "Widerruf" nur mündlich erfolgt sein soll.
II. Welche Bedeutung dem von Ihnen erwähnten Schreiben zukommen soll, ist mir nicht ganz klar. Möglicherweise will der Mobilfunkanbieter darauf hinaus, daß Sie in diesem Schreiben über ein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht belehrt wurden, und jetzt die Widerrufsfrist verstrichen ist.
Diese Argumentation hat allerdings nur dann Erfolg, wenn der Anbieter beweisen kann, daß er Sie ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt hat. Fehlt es daran, wurde die Widerrufsfrist (noch) nicht in Gang gesetzt.
III. Vor diesem Hintergrund empfehle ich Ihnen, den Anbieter (nachweisbar) schriftlich darauf hinzuweisen, daß Sie den Mobilfunkvertrag zum 20.02.2009 gekündigt haben, und diese Kündigung wirksam ist.
Insbesondere haben Sie die Kündigung nicht "widerrufen". Rechtlich wäre ein "Widerruf" auch gar nicht möglich. Dennoch sollten Sie m. E. Ihre angebliche Erklärung, daß der Vertrag über den 20.02.2009 weiter bestehen soll, hilfsweise unter Berufung auf Ihr fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht widerrufen.
Sollte der Mobilfunkanbieter gleichwohl nicht einlenken, sollten Sie einen Anwalt mit der Vertretung Ihrer Interessen beauftragen. Insoweit stehe auch ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Ich hoffe, daß Ihnen diese Auskunft weiterhilft. Bitte machen Sie bei Bedarf von der Möglichkeit Gebrauch, eine kostenlose Nachfrage zu stellen.
ich bedanke mich für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Schilderung und Ihres Einsatzes gerne wie folgt Stellung nehme:
I. Nach Ihren Angaben endet der in Rede stehende Mobilfunkvertrag aufgrund Ihrer Kündigung zum 20.02.2009. Daß Sie eine entsprechende Kündigung ausgeprochen haben, läßt sich durch Vorlage der Kündigungsbestätigung, die Ihnen der Anbieter hat zukommen lassen, leicht beweisen.
Wenn der Anbieter Sie gleichwohl über den 20.02.2009 hinaus in Anspruch nehmen (und eine Rufnummernportierung unterlassen) will, so muß er beweisen, daß Sie die Kündigung "widerrufen" haben. Dies dürfte nach Ihren Angaben nicht gelingen, zumal der "Widerruf" nur mündlich erfolgt sein soll.
II. Welche Bedeutung dem von Ihnen erwähnten Schreiben zukommen soll, ist mir nicht ganz klar. Möglicherweise will der Mobilfunkanbieter darauf hinaus, daß Sie in diesem Schreiben über ein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht belehrt wurden, und jetzt die Widerrufsfrist verstrichen ist.
Diese Argumentation hat allerdings nur dann Erfolg, wenn der Anbieter beweisen kann, daß er Sie ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt hat. Fehlt es daran, wurde die Widerrufsfrist (noch) nicht in Gang gesetzt.
III. Vor diesem Hintergrund empfehle ich Ihnen, den Anbieter (nachweisbar) schriftlich darauf hinzuweisen, daß Sie den Mobilfunkvertrag zum 20.02.2009 gekündigt haben, und diese Kündigung wirksam ist.
Insbesondere haben Sie die Kündigung nicht "widerrufen". Rechtlich wäre ein "Widerruf" auch gar nicht möglich. Dennoch sollten Sie m. E. Ihre angebliche Erklärung, daß der Vertrag über den 20.02.2009 weiter bestehen soll, hilfsweise unter Berufung auf Ihr fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht widerrufen.
Sollte der Mobilfunkanbieter gleichwohl nicht einlenken, sollten Sie einen Anwalt mit der Vertretung Ihrer Interessen beauftragen. Insoweit stehe auch ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Ich hoffe, daß Ihnen diese Auskunft weiterhilft. Bitte machen Sie bei Bedarf von der Möglichkeit Gebrauch, eine kostenlose Nachfrage zu stellen.
Rückfrage vom Fragesteller
15. Januar 2009 | 15:31
Sehr geehrter Herr Trettin,
danke für Ihren Rat.
Ich hatte schon instinktiv richtig reagiert & per Einschreiben Vodafone
auf die Kündigung aufmerksam gemacht.
Gestern bekam ich einen "Entschuldigungsanruf" von Vodafone,bei dem die ursprüngliche Kündigung bestätigt wurde.
Ich wünsche Ihnen noch ein erfolgreiches 2009 !
Mit freundlichen Grüssen
Stefan Aaron
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
15. Januar 2009 | 15:46
Sehr geehrter Fragesteller,
es freut mich, daß sich Ihr Problem offenbar bereits gelöst hat.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Trettin
Rechtsanwalt