10. Oktober 2007
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18:40
Antwort
vonRechtsanwalt Kourosh Aminyan
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Ihre Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes wie folgt:
Sofern Sie meinen, dass Sie für Ihre Schwägerin ein Visum beantragen wollen, damit sie Ihre Frau auf ihrer Rückreise nach Deutschland begleitet, dürfte dieser Vortrag für einen Visumsantrag sehr schwach sein. Denn es gibt durchaus andere Möglichkeiten, eine Begleitung für die Rückreise nach Deutschland zu organisieren, indem z.B. Sie dahin fliegen und Ihre Frau zurück begleiten. Da steht ein Einreisevisum für eine weitere Person in keinem Verhältnis dazu.
Zudem kommt die Vorgeschichte mit Ihrem Schwager, der durch ein Visum hier eingereist und nicht wieder ausgereist ist. Dieser Hintergrund wird durch die Ausländerbehörde in jedem Falle berücksichtigt.
Rechtliche Schritte gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde sind kaum denkbar, da man – praktisch auf der ganzen Welt – aufgrund der Souveränität jeden Staates keinen einklagbaren Anspruch auf Einreise hat.
Ich hoffe Ihnen eine hilfreiche erste Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Bedarf können Sie gerne die kostenfreie Nachfragefunktion nutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Aminyan
Rechtsanwalt