9. Dezember 2024
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21:49
Antwort
vonRechtsanwalt Valentin Becker
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wenn im Vertrag ausdrücklich geregelt ist, dass das Model die Zugangsdaten nicht ohne Ihre Zustimmung ändern darf, und das Model diese Verpflichtung verletzt hat, liegt ein klarer Vertragsbruch vor. Sie haben das Recht, darauf basierend die Zusammenarbeit zu kündigen, sofern eine Vertragsklausel dies vorsieht. Falls der Vertrag keine ausdrückliche Regelung zur Kündigung bei Vertragsbruch enthält, könnten Sie nach allgemeinem Vertragsrecht (§ 626 BGB bei Dienstverträgen) ein berechtigtes Interesse an einer außerordentlichen Kündigung geltend machen.
Die Passwortänderung könnte insoweit einen Vertragsbruch darstellen, der Sie dazu berechtigt, die Zusammenarbeit zu beenden. Es wäre sinnvoll, den Vertragsbruch schriftlich zu dokumentieren und das Model unter Fristsetzung zur Rückkehr zum vereinbarten Zustand aufzufordern. Andernfalls können Sie die Zusammenarbeit kündigen.
Vorwurf der Löschung einer Nachricht:
Wenn der Vertrag Ihnen die Verwaltung und Optimierung von Social-Media-Konten gestattet, dürfte die Löschung einer Nachricht grundsätzlich unter Ihre vertraglich vereinbarte Tätigkeit fallen. Ein Problem könnte entstehen, wenn das Model beweisen kann, dass durch die Löschung ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist (z. B. entgangene Einnahmen durch eine andere Agentur). Allerdings müsste das Model dies beweisen, was oft schwierig ist.
Solange Sie im Rahmen der vertraglich geregelten Aufgaben gehandelt haben, dürfte Ihnen kein Vertragsverstoß vorgeworfen werden. Sie sollten dokumentieren, warum Sie die Nachricht gelöscht haben und dass dies Teil Ihrer Optimierungsmaßnahmen war!
Entschädigung für Arbeitsaufwand:
Falls der Vertragsbruch zur Beendigung der Zusammenarbeit führt, können Sie grundsätzlich eine Entschädigung für die bis dahin erbrachten Leistungen verlangen. Dies setzt voraus, dass Ihre Tätigkeiten im Rahmen des Vertrags erbracht wurden und der Vertrag keine Klausel enthält, die eine Entschädigung in solchen Fällen ausschließt.
Sie könnten auf Grundlage des Vertrags einen Anspruch auf Vergütung oder Schadensersatz geltend machen. Wichtig wäre, dass Sie Ihre geleisteten Arbeiten und deren Umfang nachweisen können (z. B. durch Berichte, Nachweise über durchgeführte Maßnahmen, etc.).
Vorgehen bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen:
Falls das Model nicht freiwillig zahlt, stünden Ihnen meines Erachtens verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:
Setzen Sie dem Model eine schriftliche Frist zur Zahlung der ausstehenden Beträge und zur Rückkehr zur vertraglich vereinbarten Zusammenarbeit. Erwähnen Sie, dass Sie bei Nichtzahlung rechtliche Schritte einleiten werden.
Wenn keine Einigung erzielt wird, sollten Sie einen Anwaltskollegen vor Ort konsultieren, um Ihre Forderungen gerichtlich geltend zu machen.
Als letzter Schritt können Sie Ihre Ansprüche vor Gericht einklagen, insbesondere, wenn es um Schadensersatz oder noch ausstehende Vergütung geht.
Entsprechende Anwaltskontakte finden Sie etwa auf dieser Plattform oder auch unter:
https://anwaltauskunft.de/anwaltssuche
Viele Grüße