Antwort
vonRechtsanwalt Karlheinz Roth
Hauptstraße 16 a
25488 Holm
Tel: 04103/9236623
Web: https://www.kanzlei-roth.de
E-Mail: info@kanzlei-roth.de
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte:
In dem notariellen Kaufvertrag wurde allseits vereinbart, dass Sie zu Planungszwecken Zugang zum Haus erhalten. Dies begründet für Sie grundsätzlich ein Zugangsrecht. Daran muss sich auch die Gegenseite festhalten lassen.
Ihnen darf insoweit der Zugang nicht verwehrt werden.
Dieses vertraglich vereinbarte Zugangsrecht zu dem Objekt darf jedoch entgegen von Treu und Glauben nicht missbraucht werden.
Umstände, die hierfür sprechen könnten, haben Sie nach meiner Auffassung nicht mitgeteilt. Die Tatsache, dass es um mehrere Termine geht, macht die Ausübung des Zugangsrechts per se nicht rechtswidrig.
Vielleicht mögen Sie noch mitteilen, um wie viele Termine es sich handelt.
Ich kann derzeit nicht erkennen, dass Sie Ihr Zugangsrecht missbräuchlich ausgeübt haben. Sollte Ihnen der Zugang weiter verwehrt werden, empfehle ich Ihnen, sich durch einen Kollegen vertreten zu lassen, der Ihre Rechte notfalls auch gerichtlich durchsetzt.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte. Fragen Sie gerne nach, wenn etwas unklar ist.
Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Hallo Herr Roth,
besten Dank für Ihre Antwort.
Unsere erste Anfrage für diese Woche ging davon aus, dass wir wieder mit einem Schlüssel versehen die Termine halbwegs frei gestalten können.
Daher hatten wir (auch weil wir beide voll berufstätig sind) für Freitag - Montag angefragt.
Wir sind hier auch von der Verfügbarkeit der Handwerker abhängig und wollen mehr als ein Angebot pro Gewerk einholen (und die konkurrierenden Betriebe nicht gleichzeitig durch das Haus führen).
Auf Rückfrage, welche die genauen Zeiten sind habe ich dem Makler knapp 8 Termine genannt, welche sich realistischer Weise auf 6 zusammenfassen lassen.
In Anbetracht der Tatsache, dass wir die ersten Wochen auf unser Recht verzichtet haben, stehen wir jetzt aktuell auch etwas unter Druck um die Aufträge zeitnah vergeben zu können.
Besten Dank.
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihren Nachtrag.
Nach meiner Auffassung handeln Sie auf der Grundlage des vereinbarten Zugangsrechts. Wenn Sie es wünschen, können Sie gerne auf mich zukommen, damit Ihnen möglichst in kurzer Zeit effektiv geholfen werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth