Verträge (Domains und Postfächer) mit insoventem Kunden kündigen

| 6. Mai 2025 18:29 |
Preis: 60,00 € |

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Hallo Frau Rechtsanwältin, hallo Herr Rechtsanwalt,

ich betreibe seit mehr als 20 Jahren eine Internetagentur.
In diesem Zusammenhang habe ich mit vielen meiner Kunden Verträge über Hosting und Domains.
Es gibt kein schriftliches Vertragswerk, die Verträge kamen über Angebot und Annahme desselben zustande.

Mit Kunde A existieren seit 2003/2004 folgende Verträge:
Vertrag 1: E-Mail-Postfächer fällig jeweils zum 01.09. für ein Jahr im Voraus
Vertrag 2: domainname.com fällig jeweils zum 01.09. für ein Jahr im Voraus
Vertrag 3: domainname.de fällig jeweils zum 01.05. für ein Jahr im Voraus


Bei den Domains bin ich jeweils als AdminC, TechC und ZoneC eingetragen, der Kunde (damaliger Geschäftsführer) als OwnerC.

Auf meine letzte Rechnung zum Vertrag 3 (fälllig zum 01.05.2025 für 12 Monate im Voraus) bekam ich die E-Mail eines Insolvenzverwalters mit folgendem Inhalt (komplett):
---
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit wird angezeigt, dass über das Vermögen der FIRMENNAME vor dem Amtsgericht XXX am 01.03.2025 ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Rechtsanwalt NAME wurde zum Insolvenzverwalter bestellt.
Bezüglich des Vertrages zu oben genannten Kundennummer und zur Rechnung RECHNUNGSNUMMER erklären wir nach § 103 InsO den Nichteintritt und eine Zahlung aus der Masse wird ebenfalls nicht erfolgen. Der betrieb wurde zudem eingestellt.
Wir bitten um entsprechende Berücksichtigung.
----

Die Rechnung bezieht sich auf Vertrag 3. Auf den Betrag kann ich verzichten, aber ich möchte den Vertrag / die Verträge loswerden. Ich habe den Insolvenzeintrag beim Amtsgericht gefunden.

Meine Fragen:

Zu Vertrag 1:
1. Dieser Vertrag ist ja noch bis 30.08.2025 bezahlt. Kann ich ihn jetzt schon zum 30.08.2025 kündigen?
2. Muss ich dem Kunden die Möglichkeit geben, die Postfächer bis zum Ablauf des Vertrages zu einem anderen Provider umzuziehen?
3. Wenn ja: Wieviel Zeit muss ich ihm dafür lassen und was mache ich, wenn ich keine Antwort bekomme?
4. Wann kann ich den Account mit den Postfächern löschen?

Zu Vertrag 2:
1. Dieser Vertrag ist ja noch bis 30.08.2025 bezahlt. Kann ich ihn jetzt schon zum 30.08.2025 kündigen?
2. Muss ich dem Kunden die Möglichkeit geben, die Domain bis zum Ablauf des Vertrages zu einem anderen Provider umzuziehen?
3. Wenn ja: Wieviel Zeit muss ich ihm dafür lassen und was mache ich, wenn ich keine Antwort bekomme?
4. Wann kann ich die Domain löschen?

Zu Vertrag 3:
1. Ist die Information des Insolvenzverwalters als Kündigung zu verstehen?
2. Muss ich nochmal ausdrücklich den Vertrag kündigen?
3. Muss ich dem Kunden die Möglichkeit geben, die Domain zu einem anderen Provider umzuziehen?
4. Wenn ja: Wieviel Zeit muss ich ihm dafür lassen und was mache ich, wenn ich keine Antwort bekomme?
5. Wann kann ich die Domain löschen?

Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass sich die Internetseiten zu den Domains auf einem anderen Server befinden und ich nichts damit zu tun habe.

Und eine letzte Frage:
Der Adressat für jeglichen Schriftverkehr ist der Insolvenzverwalter, richtig?

Vielen Dank für Ihre Zeit und die komeptente Beantwortung meiner Fragen.

Herzliche Grüße
7. Mai 2025 | 20:14

Antwort

von


(1137)
Wiesenstraße 28
90443 Nürnberg
Tel: 015785075264
Web: https://www.kanzlei-ahmadi.de
E-Mail: info@kanzlei-ahmadi.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Zu Vertrag 1 (E-Mail-Postfächer):



1. Ja, Sie können den Vertrag jetzt schon zum 30.08.2025 kündigen. Es ist ratsam, die Kündigung schriftlich zu formulieren und dem Insolvenzverwalter zuzustellen, da dieser nun die rechtliche Vertretung des insolventen Unternehmens innehat.



2. Ja, Sie sollten dem Kunden die Möglichkeit geben, die Postfächer zu einem anderen Provider umzuziehen. Dies gehört zu den nachvertraglichen Pflichten, die es dem Kunden ermöglichen, seine Daten zu sichern.



3. Eine angemessene Frist für den Umzug der Postfächer könnte etwa 30 Tage betragen. Wenn Sie keine Antwort erhalten, sollten Sie den Insolvenzverwalter erneut kontaktieren und eine letzte Frist setzen. Bleibt auch diese unbeantwortet, können Sie den Account nach Ablauf der Frist löschen.



4. Sie können den Account mit den Postfächern löschen, sobald die Frist für den Umzug abgelaufen ist und keine Reaktion erfolgt ist.



Zu Vertrag 2 (domainname.com):



1. Ja, auch diesen Vertrag können Sie jetzt schon zum 30.08.2025 kündigen. Die Kündigung sollte ebenfalls schriftlich an den Insolvenzverwalter erfolgen.



2. Ja, Sie müssen dem Kunden die Möglichkeit geben, die Domain zu einem anderen Provider umzuziehen. Dies ist Teil der nachvertraglichen Pflichten.



3. Auch hier wäre eine Frist von etwa 30 Tagen angemessen. Bei ausbleibender Antwort sollten Sie den Insolvenzverwalter erneut kontaktieren und eine letzte Frist setzen. Erfolgt keine Reaktion, können Sie die Domain nach Ablauf der Frist löschen.



4. Die Domain kann gelöscht werden, wenn die Frist für den Umzug abgelaufen ist und keine Reaktion erfolgt ist.



Zu Vertrag 3 (domainname.de):



1. Die Information des Insolvenzverwalters ist als Nichteintrittserklärung gemäß § 103 InsO zu verstehen, was bedeutet, dass der Insolvenzverwalter den Vertrag nicht fortführen möchte. Dies kann als Kündigung des Vertrages interpretiert werden.



2. Eine ausdrückliche Kündigung Ihrerseits ist nicht mehr erforderlich, da der Insolvenzverwalter den Nichteintritt erklärt hat.



3. Ja, Sie sollten dem Kunden die Möglichkeit geben, die Domain zu einem anderen Provider umzuziehen.



4. Eine Frist von etwa 30 Tagen wäre auch hier angemessen. Bei ausbleibender Antwort sollten Sie den Insolvenzverwalter erneut kontaktieren und eine letzte Frist setzen. Erfolgt keine Reaktion, können Sie die Domain nach Ablauf der Frist löschen.



5. Die Domain kann gelöscht werden, wenn die Frist für den Umzug abgelaufen ist und keine Reaktion erfolgt ist.



Für jeglichen Schriftverkehr ist der Insolvenzverwalter der richtige Adressat, da er die rechtliche Vertretung des insolventen Unternehmens übernommen hat.



Mit freundlichen Grüßen

Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 8. Mai 2025 | 15:38

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"Sehr geehrter Herr Ahmadi,
vielen Dank für die klaren und umfassenden Antworten.
"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Dr. Milad Ahmadi »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 8. Mai 2025
5/5.0

Sehr geehrter Herr Ahmadi,
vielen Dank für die klaren und umfassenden Antworten.


ANTWORT VON

(1137)

Wiesenstraße 28
90443 Nürnberg
Tel: 015785075264
Web: https://www.kanzlei-ahmadi.de
E-Mail: info@kanzlei-ahmadi.de
RECHTSGEBIETE
Vertragsrecht, Strafrecht, Medizinrecht, Kaufrecht, Miet- und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Grundstücksrecht